19.03.2020

Coronavirus

260 Millionen Umsatzverlust in Eventbranche

Der Verband Expo Event hat seine 160 Mitglieder auf die Auswirkungen der Coronakrise befragt.
Coronavirus: 260 Millionen Umsatzverlust in Eventbranche
Die Life-Kommunikationsbranche leidet unter dem Veranstaltungsverbot. (Bild: Pixabay.)

Der nationale Branchenverband Expo Event Swiss LiveCom Association hat unter seinen 160 aktiven Mitglieder-Firmen eine Umfrage gestartet, um in Zeiten von Corona so nah wie nur möglich am Puls zu sein.

Das Ergebnis:

  • Bis Ende April wird mit einem Stellenabbau von 30 Prozent gerechnet, falls bis dahin keine Finanzhilfen bereitstehen.
  • Die effektive Liquiditätssicherung der Firmen ist naturgemäss vollkommen unterschiedlich bemessen, liegt aber im Schnittzwischen einem und maximal drei Monaten.
  • Erste Entlassungen mussten bereits ausgesprochen werden, obschon dies für alle Betriebe die absolute letzte Massnahme und brutale Notlösung ist.
  • 96 Prozent der befragten Mitglieder mussten bereits Kurzarbeit beantragen.
  • Der entfallene Brutto-Umsatz seit dem 28. Februar 2020 beträgt rund 260 Millionen Schweizer Franken.
  • Der bis Ende Mai 2020 erwartete Brutto-Umsatz-Verlust beträgt rund 450 Millionen Schweizer Franken.

Der Verband begrüsst die am 18. März 2020 vom Bundesrat ausgerufene Massnahme des Rechtsstillstandes im Betreibungswesen ab 19. März bis und mit 4. April 2020, deren Wirkung aber eher psychologischer Natur sei, heisst es in der Mitteilung dazu. Der Bund habe löblicherweise sehr rasch Mittel von acht Milliarden Franken für Kurzarbeit sowie zwei Milliarden Franken für Überbrückungskredite in Aussicht gestellt. Demgegenüber stünden die Aussagen respektive Forderungen der beiden ETH-Professoren Hans Gersbach und Jan-Egbert Sturm: Ein «Schweizfonds» über 100 Milliarden Franken soll aufgebaut werden, um die Defizite auszugleichen.

Nach wie vor lautet eine der Hauptforderungen des Verbands: «Wir brauchen rasche und unbürokratische Massnahmen!» Und da hier auch Gesetzesänderungen anstünden, müsse eine Lösung gefunden werden, diese auch ohne Session ins Rollen zu bringen; so, wie das in einer Krisensituationerwartet werden könne.

Deshalb in Form von Lösungsansätzen ein paar Massnahmen, an die zu denken sei:

  • Eine rückwirkende Anwendung der Kurzarbeitsentschädigung, damit auch der bis dato angefallene Ausfall geltend gemacht werden kann.
  • Aussetzung von Bundessteuern, Mehrwertsteuern sowie Kantons-und Gemeindesteuern ohne Verzugszinsenlauffür die Unternehmen.
  • Sonderregelung oder Aussetzung von Beitragszahlung für Sozialversicherungen / Familienzulagen ohne Negativfolgen für die Unternehmen.
  • Sofortige Erweiterung des Anwendungsbereichs für Kurzarbeit auf befristete Verträge, temporäre Arbeitsverhältnisse, Geschäftsinhaber, Lehrlinge und Personen, die aufgrund der Schulschliessungen ihre Kinder zu Hause betreuen sowie mitarbeitende Ehepartner.

Diese Forderungen werde der Verband erneut beim Bund vorbringen. (pd/wid)



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