31.05.2002

Bundesgericht

"Activia" und "Acteva" nicht verwechselbar

Berufung von Gervais Danone abgewiesen.

Die Lebensmittelmarken "Activia" der französischen Gervais Danone SA und "Acteva" der Schweizer Emmi AG sind nicht verwechselbar. Das Bundesgericht hat die Berufung von Gervais Danone abgewiesen. Weder Sinngehalt, noch Klang oder Schriftbild der beiden Marken würden eine Verwechslungsgefahr schaffen, urteilte das Bundesgericht. "Activia" werde beim Markenadressaten vom Sinn her in erster Linie als Zusammensetzung mit dem deutschen Adjektiv "aktiv" oder dem französischen "actif" wahrgenommen. Demgegenüber werde "Acteva" eher als ganzes Wort und als Phantasiebezeichnung verstanden. Auch bezüglich Klang und Schriftbild würden sich die Marken ausreichend unterscheiden.


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