Der Schweizer Schokoladenhersteller "Lindt & Sprüngli" muss wegen Mogelpackungen in der Weihnachtsproduktion für das Jahr 2000 an die Berliner Justizkasse 33'000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin Tiergarten verurteilte die Firma wegen eines fahrlässigen Verstosses gegen das Eichgesetz. Die festgelegte Summe entspreche dem zu Unrecht erwirtschafteten Gewinn, hiess es im Urteil.
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