15.07.2019

Wahlen 2019

Das Geschäft mit persönlichen Daten ist undurchsichtig

Parteien müssen die Besucher ihrer Webseiten umfassend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Kritiker monieren, dass Parteien diese Daten für Marketingziele benutzen, die weit über den angegebenen Zweck hinaus gehen.
Wahlen 2019: Das Geschäft mit persönlichen Daten ist undurchsichtig
Luftballone als Werbeartikel der Parteien: Im Vergleich zu 2015 werden dieses Jahr digitale Werbemittel eine grössere Rolle spielen. (Bild: Keystone/Christian Beutler)
von Valérie Favez, Keystone-SDA

Big Data spielen für die politischen Parteien eine immer grössere Rolle. Der Bund hat sie zwar auf ihre Pflichten im Umgang mit persönlichen Daten von Wählerinnen und Wählern aufmerksam gemacht. Doch es gibt Grauzonen, wenn es um deren Erhebung geht.

Bereits 2017 hatte der Europarat infrage gestellt, ob es legal sei, Datenvorräte anzulegen, um Einsichten in die politischen Vorlieben der Wählerinnen und Wähler zu erhalten. Dies könne zu gravierenden Verletzungen des Datenschutzes führen, schrieb er in einer Studie zur Nutzung des Internets bei Wahlkampagnen.

Diese Vorbehalte im Umgang mit Big Data sind im Wahljahr 2019 auch in der Schweiz spürbar. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Edöb) erinnerte die Parteien Anfang Juni an ihre Pflichten. Er veröffentlichte eine Checkliste mit zehn Fragen und aktualisierte die Wegleitung für den digitalen Umgang mit persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger.

Parteien müssen die Besucher ihrer Webseiten umfassend darüber informieren, was mit ihren Daten geschieht. Nutzen sie die Social Plugins von Facebook – sie ermöglichen das Einholen von personenbezogenen Daten – muss sichergestellt sein, dass das Erheben und Übertragen dieser Daten mit dem Einverständnis der Betroffenen geschieht.

Nutzer hat den letzten Click

Ein Blick auf die Webseiten der fünf grössten Schweizer Parteien gibt Aufschluss über deren Umgang mit dem Datenschutz. Der Link auf der Seite gibt an, welche Analyse-Tools – wie zum Beispiel Google Analytics – verwendet, welche Daten registriert werden (IP-Adresse, Datum, Uhrzeit etcetera) und was damit geschieht. Der Nutzer oder die Nutzerin kann der Lieferung der Daten zustimmen oder sie ablehnen.

Von alleine ist diese Transparenz allerdings nicht gekommen. Gemäss einer Recherche des Online-Magazins «Republik» vor einem Jahr, einem Artikel in der «NZZ am Sonntag» und einem Bericht von Radio SRF von Ende Juni nehmen es gewisse Parteien mit diesen Regeln nicht so genau.

Im Zusammenhang mit den Abstimmungen über die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Sozialdetektiven und der No-Billag-Initiative hat sich herausgestellt, dass es Fälle von heimlichem Auskundschaften mit Hilfe von Facebook-Werkzeugen gab. «Die Mehrheit der Parteien und Wahlkomitees links wie rechts verarbeiten noch zu viele Daten», stellt Adrienne Fichter, Politologin und Bloggerin bei der Republik, fest.

Vorsichtiger Datenschützer

Auf Medienberichte über unerlaubte Praktiken reagiert der Edöb sehr vorsichtig. Im Wahljahr will er politische Akteure nicht öffentlich in ein schlechtes Licht rücken, weil er fürchtet, dass eine solche Einmischung von anderen Parteien instrumentalisiert werden könnte.

Der Datenschutzbeauftragte ist der Ansicht, dass jede Partei selbst ihre Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit wahrnehmen muss. Von den wichtigen Akteurinnen der direkten Demokratie erwartet er, dass sie sich mustergültig an das Gesetz halten.

Kritisch gegenüber dieser Zurückhaltung aus Bern äussert sich Sébastien Fanti, der Datenschutzbeauftragte des Kanton Wallis. Bürgerinnen und Bürger hätten das Recht zu wissen, von wem und wie sie manipuliert würden, findet er. Es sei die Aufgabe einer Behörde, die für Transparenz zuständig sei, schwarze Schafe beim Namen zu nennen.

Zu wenige Mittel

Der Walliser ist der Ansicht, dass die Instrumente des Edöb eindeutig nicht genügen, um unlautere Praktiken zu verfolgen. Die Wegleitung, die gemeinsam mit den kantonalen Datenschutzbeauftragten erarbeitet wurde, sei zwar ein erster Schritt, sagt Fanti. Aber sie erlaube es nicht, die Mogeleien einzudämmen, hinter denen oft digitale Cleverness stecke.

«Die Wegleitung ist gut, aber zu allgemein formuliert», bedauert Adrienne Fichter. Man müsse übereinkommen, dass die Daten nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, der beim Sammeln angegeben wird. Doch in ihren Augen verwenden die Parteien die Daten für Marketingziele, die laut der Politologin weit über diese Einschränkungen hinaus gehen.

Was die Einforderung der entsprechenden Bürgerrechte angehe, sei man allerdings erst am Anfang. Sowohl Fichter wie auch Fanti ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein Bürger wegen Missbrauch persönlicher Daten gegen eine Partei vor Gericht gezogen ist. Der entsprechende Handlungsspielraum ist gemäss dem Beauftragten des Kantons Wallis klein. Eine Beschwerde wird zudem teuer, und die Sanktionen sind laut Fanti «lächerlich».

Trotzdem bleibt das Recht, die Herausgabe der persönlichen Daten zu verweigern, ausschlaggebend für die Qualität der Information. Die Vertraulichkeit schütze die Redefreiheit und erleichtere die politische Debatte, indem sie den Wählenden Raum zur Reflexion bietet und die freie Wahl ihrer Position geschützt vor neugierigen Blicken ermöglicht, wie es der Europarat sinngemäss formuliert hat. (sda)

 

 

 



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