15.07.2018

E-Zigaretten

Detailhändler wittern das grosse Geschäft

Coop und Valora nehmen elektronische Zigaretten ins Sortiment auf. Auch die Werbetrommel dürfte kräftig gerührt werden. Es gibt nämlich dafür noch keine gesetzlichen Einschränkungen wie bei Tabak.
E-Zigaretten: Detailhändler wittern das grosse Geschäft
Detailhändler haben das Geschäft mit E-Zigaretten gewittert. Auch die Werbeindustrie dürfte davon profitieren. (Bild: Keystone/DPA/Thalia Engel)

Bisher waren vor allem kleinere Anbieter im Geschäft mit E-Zigaretten aktiv. Weil nikotinhaltige Flüssigkeiten für das elektronische Paffen seit April in der Schweiz erlaubt sind, kommen nun auch grosse Detailhändler auf den Geschmack. «Wir planen elektronische Zigaretten und Flüssigkeiten mit Nikotingehalt ins Sortiment aufzunehmen», sagt eine Sprecherin von Coop zur «SonntagsZeitung» (Artikel kostenpflichtig).

Denner bietet derzeit keine E-Zigaretten an, beobachtet aber den Markt und prüft laut eigenen Angaben eine Sortimentserweiterung. Die Kioskbetreiberin Valora hat im Juni die Produkte des Schweizer Anbieters Insmoke ins Sortiment aufgenommen und erweitert noch diesen Monat das Angebot. «Wir gehen davon aus, dass sich E-Zigaretten mit der Zeit einen respektablen Anteil am Nikotinmarkt erarbeiten werden», sagt eine Sprecherin.

«Hohe Marketingbudgets»

«Die grossen Tabakfirmen werden ihre E-Zigaretten bald auch auf den Schweizer Markt bringen – mit entsprechend hohem Marketingbudget», so Insmoke-Unternehmenschef Stefan Meile. Tatsächlich: Auch grosse Tabakkonzerne stehen in den Startlöchern. Japan Tobacco International, zu der Marken wie Camel und Winston gehören, will im Sommer seine E-Zigaretten in der Schweiz auf den Markt bringen, wie aus dem Unternehmen verlautet. «Wir arbeiten mit Hochdruck daran», wird eine Sprecherin in der SoZ zitiert.

Dabei dürfen sowohl Hersteller wie auch der Handel in der Schweiz die Werbetrommel rühren. Gesetzliche Einschränkungen wie bei Tabak gibt es hier nicht. E-Zigaretten fallen unter das Lebensmittelgesetz. Zwar sollen E-Zigaretten mit dem neuen Tabakproduktegesetz den Tabakprodukten gleichgestellt werden. Dieses tritt aber erst 2022 in Kraft.

«Bei der Abgabe von E-Zigaretten ist weder das Abgabealter geregelt noch bestehen Werbeeinschränkungen», schreibt das Bundesamt für Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit. Ein runder Tisch von Branchenvertretern und Behörden verlief vor einer Woche laut SoZ ohne konkretes Ergebnis. Im September will man sich wieder treffen, um sich auf einen Kodex in Sachen Jugendschutz und Werbeeinschränkungen zu einigen. (pd/cbe)

 

 



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