Der "Garantieversand" wehrt sich beim höchsten Schweizer Gericht gegen den Vorwurf, er habe mit aggressiven Verkaufsmethoden Geschäfte gemacht. Der verurteilte Versandhändler legt beim Bundesgericht Berufung ein. Am 23. Oktober hatte das Thurgauer Obergericht den Geschäftsführer des Kreuzlinger Versandhauses in zweiter Instanz wegen unlauteren Wettbewerbs und Verstosses gegen das Lotteriegesetz zu zehn Wochen Gefängnis bedingt und einer Busse von 50'000 Franken verurteilt.
Der 41-jährigen Geschäftsführer zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter, wie sein Anwalt am Montag gegenüber der Nachrichtenagentur sda sagte. Das Bundesgericht müsse nun erstmals in der Geschichte der Schweizer Rechtssprechung festlegen, was aggressive Verkaufsmethoden seien. "Sie haben gewonnen", stand in den Werbemailings, welche der "Garantieversand" während Jahren in der Schweiz verschickte. Versprochen wurden Autos, Bargeld oder Küchengeräte. Viele Kunden nahmen nicht nur am Wettbewerb teil, sondern gaben auch Bestellungen auf. Der Gewinn blieb in den meisten Fällen aus. Die Thurgauer Strafrichter bezeichneten dieses Vorgehen in ihrem jüngsten Urteil als "aggressive Verkaufsmethode". 1994 hatte das Thurgauer Obergericht den Verantwortlichen des "Garantieversand" noch von ähnlichen Vorwürfen freigesprochen.
50'000 Franken eingefordert

