04.12.2002

Nestlé

"Have a break" kann nicht geschützt werden

Londoner High Court erteilt Abfuhr in zweiter Instant.

Der Londoner High Court hat Nestlé in zweiter Instanz eine Abfuhr erteilt. Die Schweizer hatten den Slogan "Have a break" markenrechtlich in England schützen wollen, wie der Tages-Anzeiger schreibt. Der Schutz des Slogans "Have a break, have a Kit Kat" für den Schokoladeriegel gleichen Namens war noch problemlos erfolgt. Einspruch gegen Schutz des kurzen Solgans hatte der US-Rivale Mars erhoben.


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