13.06.2003

Rahmengesetz

Konsumenten sollen besser geschützt werden

SP legt Entwurf vor.

Die SP fordert ein Konsumentenschutzgesetz, das der heutigen Zeit angepasst ist. Es müsse die Gesundheit und Sicherheit der Konsumenten gewährleisten, die Anbieter zu Information und Transparenz verpflichten, vor Täuschung und Betrug schützen und Sanktionen vorsehen. Der 1981 von Volk und Ständen angenommene Verfassungsartikel zum Konsumentenschutz hat nach Ansicht der SP nicht die erwarteten Wirkungen gezeigt. Punktuelle Änderungen bestehender Gesetze brächten nichts. Das Nebeneinander einzelner Gesetzestexte ergebe Lücken. Nötig sei ein horizontales Rahmengesetz als Dach für einzelne Gesetzestexte.

Bernd Stauder, Konsumentenrecht-Experte an der Uni Genf, und Alexander Brunner, unabhängiger Experte der Eidg. Kommission für Konsumentenfragen und Lehrbeauftragter der Uni Zürich, legten am Freitag an einer Medienkonferenz in Bern zusammen mit SP-Präsidentin Christiane Brunner einen Vorschlag für ein modernes Konsumentenschutzgesetz vor.

Sicherheit und Transparenz

Unternehmen und Anbieter sollen demnach verpflichtet werden, nur sichere Produkte (Güter und Dienstleistungen) auf den Markt zu bringen. Ausserdem seien -- wie in der EU --Rückrufmöglichkeiten für nicht sichere Produkte vorzusehen. Verlangt wird ferner eine umfassende Information. Diese soll, im Gegensatz zur heutigen Regelung, zur Bringschuld der Anbieter werden. Die Unterlassung von Information soll als unlauter gelten und sanktioniert werden können.

Das Gesetz muss gemäss Entwurf auch den Schutz der rechtlichen und politischen Interessen der Konsumenten sicherstellen. Die wirtschaftlichen Interessen würden durch die Informationspflichten gestärkt. Die rechtliche Situation könne durch die Förderung aussergerichtlicher Streitbeilegungs-Möglichkeiten gefestigt werden.

Mit Sanktionen Respekt verschaffen



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