05.06.2002

Sony

Markennamen "Walkman" verloren

Österreichisches Gericht entscheidet gegen Elektronik-Riesen.

Die Tage der Exklusivität für den Sony-Walkman sind möglicherweise gezählt. Der Oberste Gerichtshof in Österreich hat entschieden, dass Sony die Bezeichnung "Walkman" nicht allein beanspruchen kann. Walkman habe sich als gängige Bezeichnung für tragbare Kassettengeräte eingebürgert und könne somit als Marke nicht mehr geschützt werden, entschied das Gericht in einem Verfahren, das Sony gegen die Wiener Firma Timetron angestrengt hatte, die mit Haushalts- und Unterhaltungselektronik handelt.

Das Gerichtsurteil, das am Mittwoch publik wurde, kann nach Ansicht von Rechtsexperten auch über Österreich hinaus Bedeutung erlangen, da das österreichische Markenrecht der entsprechenden EU-Richtlinie entspreche. Nach Auffassung der Richter hat Sony nichts unternommen, damit sich "ein anderes Zeichen als Gattungsbegriff an Stelle ihrer Marke durchsetzt". Demnach hätte Sony auch die Nennung des Wortes in Wörterbüchern nicht tatenlos hinnehmen dürfen. Das Unternehmen habe deswegen "den Verlust seines Markenrechts hinzunehmen".

Sony bedauert Entscheid

Eine Sprecherin von Sony in Tokio bedauerte den Entscheid. Der weltweit grösste Hersteller von Unterhaltungselektronik kündigte an, er werde nach anderen Wegen suchen, um seine Marke zu schützen. Der Walkman war Ende der 70er-Jahre vom langjährigen Sony-Chef Akio Morita zufällig erfunden worden. Der Klassik-Liebhaber soll unter der Musikbeschallung durch seine Kinder gelitten haben. Sony-Techniker hatten darauf ein Diktiergerät zum Abspielgerät mit Kopfhörern umfunktioniert. Seither wurden über 200 Millionen Geräte verkauft. Noch heute bietet Sony gegen vierzig Modelle an. Den Namen "Walkman" hatte der Konzern bisher erfolgreich verteidigt, indem er jegliche Werbung für andere Geräte unter diesem Namen untersagen liess.

Erinnerung an Natel-Streit


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