21.08.2001

Markenstreit

"Red Bull" kontra "red bat"

Streit der Muntermacher vor dem Handelsgericht Zürich.

Geht es nach "Red Bull", darf die Mineralquelle Zurzach ihren Energie-Drink "red bat" nicht in den Verkauf bringen. Bulle und Fledermaus seien zu ähnlich, argumentierte die Firma am Dienstag vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich. Die Gestaltung der Dosen - Bulle auf der einen, Fledermaus auf der anderen - und die Bezeichnung der Muntermacher seien zum Verwechseln ähnlich, hiess es in der Klage des österreichischen Soft-Drink-Herstellers. Weil damit ihr Markenschutz verletzt werde, verlangte "Red Bull" vom Handelsgericht, vorsorgliche Massnahmen zur Verhinderung von "red bat" zu verfügen.


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