Der Werbevermarkter APG hat Rekurs gegen den von der Stadt Genf am 16. November 2016 publizierten Vergabe-Entscheid eingelegt. Dieser betrifft die Vermarktung und Bewirtschaftung der analogen Plakatflächen per 1. Januar 2017 auf öffentlichem Grund der Stadt Genf. Der Entscheid werde von APG aus juristischen Gründen nicht akzeptiert, heisst es in einer Mitteilung am Dienstag.
Aufgrund der unklaren Rechtssituation und des kurzfristigen Vergabe-Entscheides habe APG im Sinne ihrer Kunden und aller Beteiligten versucht, eine für alle Seiten sinnvolle und praktikable Übergangslösung zu finden.
Leider habe mit der Stadt Genf und dem neuen Konzessionär keine Einigung gefunden werden können, heisst es weiter. Somit dürften keine neuen Buchungen für die betroffenen Flächen angenommen werden und die bestehenden Aufträge würden auf alternative Flächen auf privatem Grund sowie auf Bahnhofgelände umgebucht. (sda/awp)