Der Sportartikelhersteller Adidas-Salomon hat im Kampf zum Schutz seines drei-streifigen Firmenlogos einen juristischen Rückschlag hinnehmen müssen. Ein Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg empfahl am Donnerstag, eine Klage von Adidas gegen das niederländische Unternehmen Fitnessworld Trading abzuweisen. Dieses hat auf seinem Logo zwei Streifen verwendet.
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