24.06.2004

Zigarettenpäckli

Vorerst keine grossen Warnhinweise

Tabakverordnung tritt erst im Herbst in Kraft.

Vorderhand wird es noch keine grossen Warnhinweise auf Schweizer Zigarettenpäckli geben. Die Tabakverordnung (TabV) tritt nicht wie geplant am 1. Juli, sondern erst im Herbst in Kraft. "Die Vernehmlassung hat vielfältige Interessen und Themen aufgezeigt", sagte Sabina Müller, Sprecherin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Das BAG wird nun den Verordnungsentwurf überarbeiten. Der überarbeitete Text durchlaufe danach eine Ämterkonsultation, sagte Müller weiter. Danach gehe er an den Bundesrat zurück, der über dessen Inhalt und das Inkrafttreten entscheide.

Eine der umstrittensten Neuerungen der revidierten Tabakverordnung waren grosse Warnhinweise, die -- schwarz auf weiss -- auf der Vorder- und Rückseite der Zigarettenpäckli angebracht werden sollen. Darauf sind etwa "Rauchen ist tödlich" oder "Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs" zu lesen. Die Warnhinweise sollten gemäss Vorstellung des Bundesrats mindestens 35 Prozent der Fläche der Vorder- und 50 Prozent der Rückseite einnehmen. Bürgerliche Parteien, der Gewerbeverband und die Tabakbranche fanden dies jedoch zu gross.

Ebenfalls kritisiert wurde, dass das Eidg. Departement des Innern Farbfotografien vorschreiben könnte, die gesundheitliche Folgen des Rauchens illustrieren. In der Vernehmlassung lehnten dies die SVP, der Gewerbeverband und die Tabakbranche ab. Umstritten war ferner, dass Begriffe wie "mild", "light" oder "superlight" auf den Packungen verboten werden sollen. Die Linke begrüsste dies, weil ein Grossteil der Raucher derart gekennzeichnete Zigaretten irrtümlich für weniger gesundheitsschädigend halte.


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