Armeechef Roland Nef bezichtigt die Medien einer "Rufmordkampagne" und hat gegen den "Blick" eine Klage wegen Persönlichkeitsverletzung eingereicht. Er will der Boulevard-Zeitung verbieten, überhaupt etwas über seine Beziehung mit der Ex-Freundin zu schreiben. Er verlangt zudem, dass ein allfälliges Urteil publiziert wird sowie eine Genugtuungsumme in der Höhe von 20'000 Franken und die Übernahme der Anwaltskosten. Dies berichtet der "Tages-Anzeiger" und beruft sich auf Aussagen von Ringier-Sprecher Marco Castellaneta.
Der "Blick" zeigt sich von Nefs Klage wegen Persönlichkeitsverletzung scheinbar unbeeindruckt und berichtete gestern über erschienene Sexinserate, die Namen und Telefonnummer der Ex-Freundin enthielten. Absender sei dieselbe Mailadresse gewesen, mit der Nef laut "SonntagsZeitung" im Namen der Ex auf Männerinserate geantwortet habe.

