22.12.2019

Schweizer Monat

Aserbeidschan fordert Entschuldigung

Die Regierung in Baku erklärt den Chefredaktor und andere Redaktionsmitglieder des Magazins zu personae non gratae, weil sie ohne Bewilligung in aserbeidschanisches Gebiet eingereist sind. Grund ist eine Artikelserie über eine umstrittene Region zwischen Armenien und Aserbeidschan.

Der Chefredaktor des Schweizer Monats, Ronnie Grob, hat kürzlich einen Brief der aserbeidschanischen Botschafterin aus Bern erhalten, indem er und andere Redaktionsmitglieder wegen der Einreise in aserbeidschanischen Gebiets ohne Bewilligung zu «nicht mehr gedulden Personen» erklärt wurden. Ausserdem könnte ein Strafverfahren gegen die Journalisten eingeleitet werden. Dies schreibt die NZZ am Sonntag.

Grund dafür ist eine Reportage über das umstrittene Gebiet Nagorni Karabach. Die Region ist Teil eines Konfliktes zwischen Armenien und Aserbeidschan. In dem 34-seitigen Dossier, erschienen in der Septemberausgabe des Schweizer Monats, analysierten die Journalisten die politische und wirtschaftliche Lage und führten ein Interview mit dem Präsidenten des Gebiets.

Die aserbeidschanische Botschafterin in der Schweiz fordert von den Redaktionsmitgliedern eine schriftliche Entschuldigung, das die «territoriale Integrität Aserbeidschans» bekräftige. Ausserdem müsse das Dossier über Nagorni Karabach gelöscht werden. Grob will davon aber nichts wissen: «Es gibt nichts, wofür wir uns entschuldigen müssen», sagte er gegenüber der NZZ am Sonntag. (pd/lol)


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KOMMENTARE

Robert Weingart
24.12.2019 13:45 Uhr
@Brunner: Sie haben es offensichtlich nicht begriffen. Ein Gebiet, das völkerrechtlich zu einem anderen Land gehört, wurde ohne Visum dieses Landes, aber offenbar im Sinne der Besatzer, besucht. Das hat nichts mit betteln zu tun, sondern wäre ein normaler juristischer Vorgang gewesen. Aber wenn man offensichtlich- wie das entstandene Dossier der Herren zeigt - nur einseitig über einen Konflikt berichtet, geht man wohl so vor.
Victor Brunner
23.12.2019 17:35 Uhr
Was hat der Staat oder die Botschafterin zu verbergen? Eine freie Presse braucht freie Journalisten und beim Staat betteln ist ein no-go. Die Botschafterin sollte die Gelegenheit nützen und in der Schweiz schauen wie Freihheit funktioniert, für alle, nicht nur für die Nomenklatura!
Robert Weingart
22.12.2019 14:08 Uhr
Die EDA-Hinweise sind relativ klar. Ein Gebiet zu betreten, das völkerrechtlich zu Aserbaidschan gehört - Diktatur hin oder her- ist ohne Bewilligung jenes Landes entweder naiv oder ignorant.
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