Das Zürcher Obergericht hat der SonntagsZeitung und damit dem Verlagshaus Tamedia Recht gegeben. Chefredaktor Arthur Rutishauser hatte ein Raiffeisen-Gutachten von Aktienrechtler Peter Forstmoser als «wertlos» bezeichnet. Dieser klagte daraufhin wegen Persönlichkeitsverletzung.
Dieses Gutachten erstellte Forstmoser im Jahr 2009 im Auftrag der Raiffeisen-Bank. Damals war diese noch unter der Leitung von Pierin Vincenz, der vom Bezirksgericht Zürich im April 2022 zu drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Chefredaktor Rutishauser schrieb damals, dass Forstmoser zum Zeitpunkt, als er das Gutachten erstellt habe, befangen gewesen sei. Ein Anwaltskollege aus seiner Kanzlei sei damals selber Rechtsberater der Bank Raiffeisen und ihres Chefs Vincenz gewesen.
«Keine Persönlichkeitsverletzungen auszumachen»
Forstmoser klagte daraufhin gegen Tamedia und verlangte, dass die Passagen zu löschen seien. Nach dem Bezirksgericht gab jedoch auch das Obergericht Tamedia Recht, wie aus dem kürzlich publizierten Urteil hervorgeht. In den beanstandeten Passagen seien keine Persönlichkeitsverletzungen auszumachen, heisst es im Urteil.
Bereits das Bezirksgericht war zum Schluss gekommen, dass der Kläger, eine Person von öffentlichem Interesse, eine pointierte Meinung aushalten müsse. Forstmoser muss nun die Gerichtsgebühr von 9000 Franken zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Jurist verzichtet darauf, es vor Bundesgericht zu ziehen. (sda/wid)