Wer sich gegen eine Betreibung für Radio-und Fernsehgebühren zur Wehr setzen will, hat schlechte Karten. Laut Bundesgericht darf die private Billag AG beim Inkasso auftreten wie eine Verwaltungsbehörde des Bundes. Ein Tessiner hatte gegen den Zahlungsbefehl der Billag Rechtsvorschlag erhoben. Sie erliess daraufhin eine Zahlungsverfügung, die unangefochten blieb. Gestützt auf diese ersuchte sie in der Folge um Fortsetzung der Betreibung. Die Tessiner Richter stellten sich jedoch auf den Standpunkt, die Billag sei nicht befugt, wie eine Verwaltungsbehörde über die Zahlungspflicht zu verfügen. Dies, weil der Bundesrat nicht befugt gewesen sei, die entsprechende Kompetenz an eine private Organisation zu delegieren.
27.11.2001
Bundesgerichtsentscheid
Billag hat Inkasso-Kompetenz wie Verwaltungsbehörden
Gemäss Urteil gilt das Privat-Unternehmen nicht als "normaler" Gläubiger.
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