Wer Subventionen erhält, muss dafür gewisse Leistungen erfüllen. Bei der Medienförderung ist das in der Regel ein sogenannter Service-public-Auftrag, sei dies im nationalen Rahmen bei der SRG oder im Regionalen bei den konzessionierten Privatsendern. Nun möchte der Genfer Ständerat Mauro Poggia (MCG/SVP-Fraktion) eine Bedingung hinzufügen, wie er in einer Ende 2023 eingereichten Motion fordert.
Präventivmassnahme gegen Rechtsverletzungen
Medien, die von der öffentlichen Hand finanziell unterstützt werden, müssten dazu verpflichtet werden, die Verfasserinnen und Verfasser von Online-Kommentaren «durch die Angabe von deren Identität für die Öffentlichkeit identifizierbar zu machen». Kurz: Keine Förderung für Medien mit anonymen Kommentaren. Poggia sieht seinen Vorschlag als «Präventivmassnahme» gegen «die Flut von beleidigenden und hasserfüllten Äusserungen» und mögliche Rechtsverletzungen.
Am Mittwoch hat nun der Bundesrat zur Motion Stellung genommen. Er nehme das Anliegen ernst, schreibt die Regierung einleitend, um dann zu erklären, warum sie das vorgeschlagene Vorgehen nicht für zielführend hält. Die Ablehnung begründet der Bundesrat denn auch mit formalen Überlegungen. Da der Bund heute keine Online-Medien fördere, sei nicht klar, welche Medien Poggia mit seiner Motion meine. Zudem erstrecke sich die gesetzgeberische Kompetenz des Bundes nicht auf Medien, die kantonale oder kommunale Förderung erhielten. Darum erachtet der Bundesrat «eine gesetzlich vorgeschriebene Klarnamenpflicht als unverhältnismässig» und lehnt sie ab. Die Motion kommt nun zur Beratung ins Parlament.
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26.02.2024 07:28 Uhr