Die SRG benötige ausreichend finanzielle Mittel, um in allen Sprachregionen ein gleichwertiges publizistisches Angebot bereitstellen zu können. Darum lehnt der Bundesrat die sogenannte Halbierungsinitiative ab, wie er an seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen hat. Das Begehren aus SVP-Kreisen verlangt eine Reduktion der Medienabgabe auf 200 Franken pro Haushalt und Jahr, sowie die Abschaffung der Unternehmensabgabe. Für den Bundesrat geht diese Initiative zu weit, wie er mitteilt: Der Abgabenanteil der SRG würde von heute 1,25 Milliarden auf rund 630 Millionen Franken pro Jahr sinken. Die daraus entstehenden Konsequenzen für die SRG wären zu schwerwiegend.
Gleichzeitig will der Bundesrat als Gegenvorschlag zur Halbierungsinitiative die Haushalte und die Unternehmen finanziell entlasten. Deshalb hat er beschlossen, die jährliche Haushaltsabgabe schrittweise zu reduzieren: ab 2027 von 335 auf 312 Franken, ab 2029 auf 300 Franken. Für die kommenden zwei Jahre soll der bisherige Betrag von 335 Franken beibehalten werden.
Weiter erhöht der Bundesrat die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe von heute 500'000 Franken Jahresumsatz auf 1,2 Millionen Franken. Damit werden ab 2027 rund 80 Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit. Diese schrittweise Senkung der Abgabe verschaffe der SRG Spielraum, um Sparmassnahmen zu planen und umzusetzen, schreibt der Bundesrat.
Der Bundesrat hat ferner entschieden, die heute geltende Konzession, die Ende dieses Jahres ausläuft, bis Ende 2028 zu verlängern. Der genau Finanzrahmen für die SRG werde erst nach der Abstimmung zur Halbierungsinitiative klar sein. Die Stossrichtung ist indes schon heute bekannt: Der Bundesrat plant, den Auftrag der SRG zu präzisieren. Das Medienhaus solle sich demnach verstärkt auf Information, Bildung und Kultur sowie auf die neuen Nutzungsgewohnheiten des Publikums ausrichten. Das Onlineangebot soll stärker auf Audio- und Videoinhalte ausgerichtet werden.
Als nächstes ist in Sachen SRG wieder das Parlament an der Reihe, das sich über die Botschaft des Bundesrats zur Halbierungsiniative beugen wird. National- und Ständerat können selber entscheiden, ob und – wenn ja – wie es die Haushalte und Unternehmen finanziell entlasten will. Denkbar ist etwa ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe. Die Räte könnten so auch den Entscheid des Bundesrats übersteuern, zumal dessen beschlossene schrittweise Abgabesenkung erst ab 2027 wirksam wird.
Eine Korrektur ist realistisch, weil sich die beiden zuständigen Parlamentskommissionen in der Vernehmlassung einstimmig gegen den Weg des Bundesrats ausgesprochen hatten. Sie plädierten dafür, dass der Bundesrat zuerst eine Revision der SRG-Konzession beziehungsweise des Leistungsauftrags zur Konsultation unterbreiten und erst im Anschluss die Höhe der Radio- und Fernsehabgabe bestimmen soll. (pd/sda/nil)
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