Im Dauerstreit um Urlaubsfotos von Caroline von Monaco hat das deutsche Bundesverfassungsgericht einen wegweisenden Entscheid gefällt: Es schützt Berichte und Fotos über das Privatleben Prominenter und gesteht damit der Pressefreiheit einen hohen Stellenwert zu. Auch "die Normalität des Alltagslebens" darf generell abgebildet werden, wie "Spiegel online" berichtet. Voraussetzung sei allerdings, dass die Berichte der "Meinungsbildung zu Fragen von allgemeinem Interesse" dienten.
Die Karlsruher Richter gaben damit der Verfassungsbeschwerde einer Zeitschrift gegen ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) statt. Der BGH hatte dem Blatt zuvor den Abdruck eines Urlaubsfotos von Caroline und ihrem Mann Ernst August von Hannover untersagt, mit dem ein Bericht über die Vermietung ihrer Villa in Kenia bebildert worden war. Der Artikel über den neuen "Hang zu ökonomischem Denken" von Prominenten, die ihre Schlösser oder Villen vermieten, betreffe ein Thema von allgemeinem Interesse, entschieden die Richter.
Mit diesem Beschluss reagierte das Verfassungsgericht auf das Caroline-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der 2004 in Deutschland einen stärkeren Schutz des Privatlebens Prominenter gegenüber den Medien angemahnt hatte.

