02.06.2021

Beschwerde

Die SVP Schweiz geht gegen SRF vor

Der Sender berichte tendenziös und verletze regelmässig die journalistische Sorgfaltspflicht, kritisiert die Partei. Die Sendung «Club» vom Dienstag habe das Fass zum Überlaufen gebracht.
Beschwerde: Die SVP Schweiz geht gegen SRF vor
Die SVP geht gegen den laut Mitteilung «links-grünen Aktivisten-Sender SRF» vor. (Bild: Keystone/Urs Flüeler)

Statt dem verfassungsmässigen Auftrag nachzukommen und zur freien politischen Meinungsbildung beizutragen, entwickle sich das Schweizer Fernsehen zunehmend zum links-grünen NGO-Aktivisten-Sender, schreibt die SVP in einer Mitteilung vom Mittwoch. Informationssendungen wie die «Tagesschau», die «Rundschau» oder «10vor10» berichteten tendenziös zu Abstimmungsvorlagen und setzten sich unverhohlen für linke Anliegen ein.

Die SVP betrachte diese Entwicklung schon lange äusserst kritisch. Die Sendung «Club» vom 1. Juni 2021 zum gescheiterten Rahmenabkommen mit der EU habe nun das Fass zum Überlaufen gebracht: Dass die Verantwortlichen der Sendung die aus vier Teilnehmenden bestehende Diskussionsrunde mit drei «EU-Turbos» besetzt hätten, verstosse klar gegen das Prinzip der Ausgewogenheit.

«Vollständig inakzeptabel ist, dass kein Vertreter der SVP zugegen war», schreibt die SVP. Schliesslich sei sie die einzige politische Kraft, die von Anfang an vor den negativen Folgen dieses Abkommens gewarnt und den Rahmenvertrag mit der EU entschieden bekämpft habe. «Von einem mit öffentlichen Geldern finanzierten Sender ist ein solches Verhalten nicht zu dulden.»

Die SVP hat deshalb bei der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) eine Beschwerde eingereicht. Zudem werde sie politische Schritte gegen das Schweizer Fernsehen unternehmen, kündigte die Partei an. (sda/cbe)



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Kommentare

  • Roger Blum, 04.06.2021 13:37 Uhr
    persoenlich.com“ hat jetzt schon zweimal die Nachricht verbreitet, dass die SVP bei der UBI („fristgerecht“) Beschwerde gegen den SRF-„Club“ einreichen werde. Das geht aber gar nicht. Niemand kann direkt an die UBI gelangen. Möglich ist eine Beanstandung bei der Ombudsstelle (bis spätestens 20 Tage nach der Sendung). Erst wenn die Ombudsstelle sich in ihrem Schlussbericht geäußert hat (bis spätestens 40 Tage nach Beanstandungs-Eingang), kann die SVP an die UBI gelangen (in der Frist von 30 Tagen seit Erhalt des Schlussberichtes), allerdings muss sie 20 Unterschriften beibringen, da sie nicht direktbetroffen ist. Materiell hat die SVP keine Chancen, denn es gibt keine Vorschrift im Radio- und Fernsehgesetz, dass eine Art Parteienproporz angewendet werden muss. Es wäre nicht einmal vorgeschrieben, dass in einer Sendung über das gescheiterte Rahmenabkommen gleich viele Befürworter wie Gegner sitzen müssen. Es handelt sich ja nicht um eine Wahlsendung im Zeitraum von sechs Wochen vor dem Wahltag.
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