02.02.2003

Staatliche Presseförderung

Eine unendliche Geschichte

Bis heute nur indirekte Förderung.

Seit den siebziger Jahren scheiterten mehrere Versuche, eine direkte staatliche Presseförderung in der Verfassung zu verankern. Die Kritik war stets dieselbe: Medien und Staat sollten unabhängig voneinander bleiben. Ein erster Anlauf wurde bereits 1972 unternommen: Der im vergangenen Dezember verstorbene alt Nationalrat Leo Schürmann (CVP/SO), nachmaliger Generaldirektor der SRG, erhielt vom Eidg. Justiz- und Polizeidepartement den Auftrag, die Grundlagen für eine Förderung der Presse zu erarbeiten.

Daraus resultierte 1975 der Bericht der Expertenkommission Huber. Deren Ideen stiessen in der Vernehmlassung jedoch auf wenig Gegenliebe - unter anderem, weil sie mit inhaltlichen Auflagen an die Presseorgane verknüpft waren. Weitere Vorstösse blieben ebenfalls erfolglos.

Ersten Entwurf zurückgezogen

Im Juli 1999 schlug die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) einen Medienartikel und einen Presseartikel in der Bundesverfassung vor. Damit sollte der Bund ermächtigt werden, die Qualität der journalistischen Arbeit zu fördern und die regionale Vielfalt im Zeitungsbereich zu sichern. Angesichts des schlechten Echos in der Vernehmlassung unterbreitete die SPK-N die Vorlage nicht den Räten. Sie beauftragte stattdessen ihre Subkommission "Medien und Demokratie", eine neue Vorlage, den nun vorliegenden Medienartikel, auszuarbeiten.

Bis heute nur indirekte Förderung


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