Weil der frühere Wirtschaftsredaktor Gerhard Schwarz auch nach seinem Wechsel zu Avenir Suisse in der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ) unter dem bekannten Kürzel G.S. weiterschrieb, hat die NZZ eine Ziffer der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Der Presserat hiess eine Beschwerde gut.
Schwarz war von 1981 bis Ende 2010 Mitglied der Wirtschaftsredaktion der NZZ gewesen. Das Kürzel G.S. wurde für viele Leser zum Synonym für unbeirrbare Bekenntnisse zur liberalen Marktwirtschaft. Nach seinem Amtsantritt als Direktor von Avenir Suisse bekam Schwarz in der NZZ eine neue Kolumne, in der er weiter mit G.S. zeichnete.
Dagegen wurden beim Presserat zwei ähnliche Beschwerden erhoben. Schwarz habe in zwei seiner Kolumnen gesellschaftspolitische Themen mit Schlussfolgerungen diskutiert, ohne dabei darauf hinzuweisen, dass er in der gesellschaftspolitischen Diskussion eindeutig Partei sei, kritisierten die Beschwerdeführer. Die NZZ habe erstmals bei seiner Ernennung, dann bei der Verabschiedung im Blatt und schliesslich im Kasten, der die erste Kolumne von Schwarz begleitete, über den Wechsel von Schwarz von der NZZ zu Avenir Suisse berichtet. Damit habe die NZZ unmissverständlich deklariert, wer G. S. sei und welche Funktion Gerhard Schwarz heute wahrnehme, verteidigte sich die Zeitung.
Der Presserat bescheinigte zwar der NZZ, dass sie ausführlich über den Wechsel von Gerhard Schwarz berichtet habe. Doch die NZZ habe übersehen, dass sie den Lesern ihrer neuen Kolumne zwar den alten Markennamen, aber einen neuen Markeninhalt verkaufe. Nicht mehr der unabhängige NZZ-Journalist schreibe hier, sondern der Chefdenker eines Interessenverbandes, der von den mächtigsten Wirtschaftsunternehmen der Schweiz getragen werde. Aus dieser Perspektive erscheint dem Presserat die Verwendung des alten Kürzels als "eine Art Etikettenschwindel". (sda)

