31.01.2012

"Blick"

Hätte FDP-Frau nicht oben ohne zeigen dürfen

Beschwerde von Claudine Esseiva teilweise gutgeheissen.

Mit der Veröffentlichung eines Oben-ohne-Bildes von Claudine Esseiva, der Generalsekretärin der FDP-Frauen, hat die Zeitung "Blick" eine Ziffer der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalisten verletzt. Dieser Meinung ist der Schweizer Presserat. Esseiva hatte sich im Hinblick auf die eidgenössischen Wahlen für die Kampagne "Nicht mehr oben ohne" der FDP-Frauen oben ohne fotografieren lassen. Die Brustpartie wurde allerdings mit einem schwarzen Balken abgedeckt. Der "Blick" fand im Internet eine Version ohne Balken und veröffentlichte beide Bilder, wobei aber auch auf dem Bild ohne Balken bloss Esseivas Arm zu sehen war.

Esseiva beschwerte sich beim Presserat, der "Blick" habe das berufsethische Fairnessprinzip sowie die Ziffern 4 (Lauterkeit der Recherche) und 7 (Respektierung der Privatsphäre) der Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten verletzt. Mit dem Bild auf Seite 3 hätte sie "geradezu als sogenanntes "Blick-Girl" durchgehen können.

Der "Blick" verteidigte sich, dass die FDP-Frauen bei der Verbreitung des Bildes im Internet ein technisches Problem übersehen hätten. Anstatt dass der Balken unentfernbar auf der Brust von Esseiva klebte, habe man ihn elektronisch nachmontiert. Es sei dem "Blick" nicht zu verargen, dass er das unmanipulierte, originale Bild publiziert habe. Der Presserat hiess die Beschwerde teilweise gut und stellte fest, dass die Leserschaft auch ohne Abdruck des "Pannenbildes" in der Lage gewesen wäre, sich die Oben-ohne-Version ohne Balken vorzustellen. Der "Blick" habe deshalb das Recht der Beschwerdeführerin am eigenen Bild verletzt. Nicht verletzt hat der "Blick" laut Presserat die Bestimmung über die Lauterkeit der Recherche. (sda)


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