24.05.2016

Urs Paul Engeler

«Meine Bundeshaustätigkeit ist zu Ende»

Nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes bezüglich seiner Akkreditierung will Urs Paul Engeler nicht mehr aus Bundesbern berichten. Im Interview mit persoenlich.com richtet der Journalist heftige Vorwürfe an Vizekanzler André Simonazzi.
Urs Paul Engeler: «Meine Bundeshaustätigkeit ist zu Ende»

Herr Engeler, bedeutet dieses negative Urteil das Ende Ihrer Bundeshaustätigkeit?
Ja, meine Bundeshaustätigkeit ist zu Ende.

Also, Sie hören bei der «Handelszeitung» auf?
Ohne die Direktkontakte ins Bundeshaus kann ich mein Engagement in der gewünschten Form nicht weiterführen. Wahrscheinlich ist, dass ich, in weiter reduziertem Mass, ab und zu noch Kolumnen und Kommentare verfasse.

Wie beurteilen Sie den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts?
Überrascht bin ich nicht, nachdem, mitten im laufenden Verfahren, plötzlich der Instruktionsrichter ausgewechselt wurde und ein SP-Parteikollege von Vizekanzler André Simonazzi den Fall an sich gerissen hat. Sehr enttäuscht bin ich, dass auf den Hauptpunkt meiner Beschwerde nicht eingegangen wurde. Ich wollte ja nicht ein Sonderrecht für mich erstreiten, sondern einen Grundsatzentscheid für Pensionierte und andere Teilzeiter erwirken. Insgesamt ist das Urteil nichts anderes als die Fotokopie der Argumente der Bundeskanzlei, angereichert mit einem verwirrenden Wust von juristischen Querverweisen. Ich hätte meinen Rekurs geradesogut bei der Bundeskanzlei einreichen können.

Was bedeutet dies für andere Bundeshausjournalisten?
Alle Teilzeitarbeitenden können höchstens noch eine B-Lizenz lösen und sind so von wesentlichen Zugangs- und Informationsrechten abgeschnitten; das ist nun amtlich. Dies heisst wohl, dass, verständlicherweise, bei den Akkreditierungsgesuchen noch mehr geschummelt und ein fiktiver Beschäftigungsgrad fürs Bundeshaus angegeben wird. In grundsätzlicher Konsequenz bedeutet der Entscheid einen weiteren Machtzuwachs für die Bundeskanzlei, die sich immer unangenehmer aufplustert und die Herrin im Hause spielt. Sie lenkt nicht nur die Information, sondern sortiert nun auch die Journalisten.

Sind Sie immer noch der Ansicht, dass man Sie aus politischen Gründen aus dem Bundeshaus ausschliesst?
Das kann ich so nicht belegen. Sicher ist, dass sehr viele Leute froh sind, dass ich endlich wegspediert wurde. Die Stellungnahmen der Bundeskanzlei zuhanden des Gerichts enthielten auch klar diffamierende Passagen. Ebenfalls schriftlich nachgewiesen werden kann, dass Eva Novak, die Präsidentin der Vereinigung der Bundeshausjournalistinnen und –journalisten, die mich im Parlamentsgebäude sogar mir Bier überschüttet hat, per Mail an die Bundeskanzlei meinen Rausschmiss aktiv gefördert hat.

Wieso erhöhen Sie nicht Ihr berufliches Pensum, um an die Akkreditierung zu gelangen?
Ich passe meine Arbeitsweise nicht den Vorgaben eines kleinen Staatsbeamten an.

Ziehen Sie den Entscheid vor Bundesgericht?
Nein. Ich halte die formalistischen 32 Seiten nach zweimaliger, quälender Lektüre zwar für anfechtbar. Aber ins Bundesgericht habe ich kein Vertrauen.

Bild: Keystone


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KOMMENTARE

Chrigi Suter
29.05.2016 21:39 Uhr
Wieso hat Eva Novak den Engeler mit Bier überschüttet. Kann das jemand bitte aufklären?
glancy mueller
26.05.2016 00:28 Uhr
hätte nicht gedacht, dass engeler ein so schlechter verlierer ist. die regelung, ab welchem pensum man zutritt hat, ist glasklar und deklariert. die eitelkeit, die er an den tag legt ist lachhaft. er hätte ja auf anderem weg die diskussion über zulassung mit weniger prozenten starten können. eitel, eitel.
Thomas Gerber
24.05.2016 16:30 Uhr
Was Engeler in diesem "Interview" sagt, ist Mumpitz. Als erfahrener Journalist sollte er wissen, dass man in der CH eine Gesetzesänderung nicht mit einem Rekurs an ein Gericht erzwingen kann. Wer das Urteil liest (Ziff.7.8. ff; Urteil unter News, 23.Mai auf bvger.ch), stellt fest, dass das Gericht Engeler geradezu eine Brücke gebaut hat zu belegen, dass er mehr als 50% arbeitet. Das hat er aber eben nicht getan - was das Gericht in deutlichen Worten kritisiert (7.8.4): "Sein Verhalten im Beschwerdeverfahren zeigt im Übrigen klar, dass es dem Beschwerdeführer nicht darum zu tun war, weitere Belege zu seiner Tätigkeit nachzureichen." Wenn Engeler so tut, als wäre seine Nichtakkreditierung eine Vendetta des Bundesratssprechers gegen ihn, tönt das sehr nach Paranoia. Die Akkreditierungsverordnung ist eine Verordnung des Bundesrates - und nicht die "Vorgabe eines kleinen Staatsbeamten" (Engeler). Fazit: Hätte Engeler die Akkreditierungsverordnung am Anfang mal selber gelesen, wäre ihm die Niederlage auf der ganzen Linie vor dem BVGer erspart geblieben - und die Kosten von CHF 700 auch.
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