30.09.2015

Fall Kachelmann

"Insgesamt 38 Artikel waren schwerwiegend persönlichkeitsverletzend"

635'000 Euro im Fall Kachelmann - das ist Rekord: Noch nie musste ein deutscher Verlag so viel Schmerzensgeld bezahlen. Im Interview mit persoenlich.com erklärt Rena Zulauf, wie dieser hohe Betrag zustande kam. Mit Blick auf die Schweiz sagt die Zürcher Medienanwältin, dass es in den letzten Jahren nicht unbedingt mehr Klagen gegen Redaktionen gegeben habe, wohl aber wegen Äusserungen auf Social Media, - wie aktuell der Fall des mutmasslich verleumderischen Retweets eines WoZ-Journalisten.
Fall Kachelmann: "Insgesamt 38 Artikel waren schwerwiegend persönlichkeitsverletzend"

Frau Zulauf, beim Urteil im Fall Kachelmann ist die Rede von 635’000 Euro Schmerzensgeld. Wurde tatsächlich noch nie mehr erstritten in einem Prozess?
Es handelt sich hierbei tatsächlich um einen Rekord. Die bisher höchste Schmerzensgeld-Summe, die in Deutschland in einem ähnlichen Fall erstritten wurde, lag bei 400’000 Euro. Dabei ging es um Berichte im Jahr 2009 über die schwedische Prinzessin Madeleine in Magazinen der Klambt-Mediengruppe.

Können Sie sich erklären, wie das Gericht in Köln auf eine so hohe Summe kommt?
Insgesamt hat Jörg Kachelmann dem Gericht mehrere Beiträge vorgelegt. Die Richter haben nun geurteilt, dass insgesamt 38 Beiträge "schwerwiegend persönlichkeitsverletzend" sind. Dabei handelt es sich offenbar um 16 Online-Beiträge und um 22 Print-Artikel.

Alle 38 Beiträge erschienen entweder bei "Bild", "Bild am Sonntag" oder bild.de.
Ja, genau. Interessant ist nun die Frage, wie das Landgericht Köln auf die Schmerzensgeld-Summe von 635'000 Euro kommt. Man kann darüber nur spekulieren, denn eine mathematische Berechnung der Entschädigungssumme lässt sich dem Urteil nicht entnehmen und ist gemäss der deutschen Gerichtspraxis auch eher unüblich. Überschlagsmässig kann aber gesagt werden, dass pro schwerwiegend persönlichkeitsverletzenden Beitrag Axel Springer rund 16‘000 Euro zu bezahlen hat. Der Betrag von 635'000 Euro kann durchaus in Relation zu den 38 als schwer persönlichkeitsverletzenden Beiträgen gesetzt werden. Je nach Schweregrad einer Persönlichkeitsverletzung erhöht oder reduziert sich das Schmerzensgeld allerdings. So ist es in Deutschland z.B. möglich, eine Schmerzensgeldsumme zu erhöhen, um präventiv zu verhindern, dass eine Persönlichkeitsverletzung abermals begangen wird.

Hat dieser Präventionsgedanke im Fall Kachelmann eine Rolle gespielt?
Nein, ich gehe nicht davon aus. Gemäss der deutschen Praxis kann eine Genugtuungsforderung übrigens auch für leichtere - aber eine ganze Reihe von Persönlichkeitsverletzungen - aufgrund von sogenannten "Hartnäckigkeits-Überlegungen" erstritten werden.

Axel Springer hat angekündigt, den Fall weiter zu ziehen. Zudem könnte es zusätzlich zu Schadensersatzforderungen kommen.
Ja, mir ist gesagt worden, dass ein Schadenersatzprozess hängig ist. Allerdings geht es im Prozess vor dem Landgericht Köln, über den wir hier sprechen, ausschliesslich um Schmerzensgeld, also um Genugtuungszahlungen für erlittene, immaterielle Unbill.

Kennen Sie vergleichbare Fälle aus der Schweiz, bei denen Medien höhere Summen von Schmerzensgeld zahlen mussten?
Nein, in der Schweiz sind Genugtuungszahlungen immer noch sehr niedrig. Es sind noch keine Fälle gerichtlich beurteilt worden, bei denen grosse Schmerzensgeldzahlungen ausgesprochen wurden. In der Schweiz fahren Kläger finanziell oftmals besser, wenn sie eine Genugtuungszahlung in einem freiwillig ausgehandelten Vergleich festlegen.

Und was ist mit dem Fall Borer? Ringier musste dabei ebenfalls sehr hohe Zahlungen leisten – von einer Million Franken war die Rede.
Über die Höhe der Genugtuungszahlung von Ringier an den ehemaligen Botschafter Thomas Borer ist in den Medien viel spekuliert worden und es sind unterschiedliche Zahlen herumgereicht worden. Fakt ist, dass die Zahlung im Rahmen eines freiwilligen Vergleichs zwischen den Parteien vereinbart wurde und darüber – wie üblich bei derartigen Vergleichen – Stillschweigen vereinbart wurde. .

Gibt es in den letzten drei Jahren mehr oder weniger Klagen gegen Medienhäuser als noch vor zehn Jahren?
Meiner Erfahrung nach sind es immer ungefähr gleich viele Klagen. Zugenommen haben in den letzten Jahren rechtliche Massnahmen gegen Äusserungen auf Social-Media-Plattformen. In diesem Bereich werden aber in der Regel keine Zivilprozesse eingeleitet, sondern vornehmlich Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft eingereicht.

Das ist ein neues Phänomen.
Ja klar, denn Social Media sind ein neues Phänomen. Dass sich Leute gegenseitig einen "Schlötterli" anhängen, um es plakativ zu sagen, hat es schon immer gegeben. Doch dass dies nicht mehr ausschliesslich mündlich erfolgt, sondern schriftlich und öffentlich einsehbar ist, ist ein neues Phänomen. Darum hat auch die Anzahl der Strafanzeigen zugenommen.

Wie beurteilen Sie aktuellen den Fall, bei dem ein Journalist sogar wegen eines Retweets angeklagt wurde?
Dieser Fall fügt sich in das Gesamtbild ein, denn auch ein Retweet kann verleumderisch sein. Jeder, der andere in ihren Persönlichkeitsrechten oder ihrer Ehre verletzt, kann zur Rechenschaft gezogen werden. Aus diesem Grund gelangte der Fall vor das Bezirksgericht Zürich

Gegen @KueddeR, den ursprünglichen Autor des Tweets, kann die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln. Sie muss zuerst auf dem Rechtshilfeweg klären, welche Person hinter dem anonymen Account steckt. Was heisst das?
Bei der Rechtshilfe in Strafsachen ersucht die Staatsanwaltschaft einen ausländischen Staat darum, ihr bei den Ermittlungen zu helfen, z.B. durch die Anordnung von Zwangsmassnahmen. So kann z.B. von einem ausländischen Provider die IP-Adresse eines anonymen Twitterers herausverlangt werden.

Warum werden die Äusserungen auf Twitter von den Gerichten so streng gehandhabt, während Textstellen auf Facebook oder auf Blogs weniger streng beurteilt werden?
Man kann nicht sagen, dass Textstellen auf Facebook oder auf Blogs weniger streng von Gerichten beurteilt würden. Bei Facebook ist jedoch die Rechtsdurchsetzung oftmals mit grösseren Mühen verbunden. Mit einzelnen Bloggern findet man oftmals aussergerichtlich eine Lösung. Bei Twitter fällt auf, dass viele Menschen auf dieser Plattform sehr schnell kommunizieren und ungefiltert das sagen, was ihnen gerade durch den Kopf geht. So kommt es, dass es auf dieser Plattform mehr problematische Aussagen gibt. Bei Kommentaren unter Online-Artikeln auf Newsplattformen sind die Medienhäuser verpflichtet, diese zu moderieren, d.h. die Postings werden vor der Aufschaltung kontrolliert. Die meisten Redaktionen haben zudem Software installiert, die verhindert, dass ein Kommentar mit spezifischen, persönlichkeitsverletzenden Wörtern aufgeschaltet wird.

Können Sie Beispiele aus Blogs und Foren nennen?
Es gibt zahlreiche solcher Fälle. In unserer Kanzlei behandelten wir auch schon sehr schlimme Äusserungen. Beispielsweise behauptete einmal jemand in einem Kommentar-Eintrag auf einem Forum, vor der Eingangstür seines Arbeitsgebers stünde die Parole "Arbeit macht frei". Der Betriebsarzt dieses Unternehmens wurde kurzum als "Dr. Mengele" abgetan. Bei solchen Fällen intervenieren wir beim Forumsbetreiber. Derartige Fälle sind relativ eindeutig, weshalb die Einträge meist freiwillig und rasch vom Netz genommen werden. Solche Fälle gelangen deshalb oftmals gar nicht vor ein Gericht.

Interview: Edith Hollenstein, Bild: zVg


Rena Zulauf arbeitet als Anwältin bei Zulauf Bürgi Partner, Zürich. Sie vertritt vor allem Kläger gegen Medien.


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