04.04.2023

Medienförderung

Kommission des Ständerats nimmt neuen Anlauf

Mehr Geld für regionale Radio- und TV-Sender, den Presserat, die Journalismus-Ausbildung und Nachrichtenagenturen – zudem ein Ausbau der indirekten Presseförderung: Gut ein Jahr nach dem Scheitern des Medienpakets an der Urne sollen Teile der Reform neu aufgegleist werden.
Medienförderung: Kommission des Ständerats nimmt neuen Anlauf
Wurde abgelehnt: das «Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien». (Bild: Keystone/Anthony Anex)

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) hat verschiedenen parlamentarischen Initiativen Folge gegeben, welche die Medienförderung forcieren wollen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Durch deren Umsetzung solle «eine mittelfristige Übergangslösung für die strukturellen Probleme betreffend den Erhalt der Medienvielfalt sichergestellt werden», hiess es.

Einstimmig ist die Kommission der Meinung, dass die SRG künftig weniger Geld aus dem Topf der Radio- und Fernsehabgabe erhalten soll. Sechs bis acht Prozent sollen demnach regionalen Radio- und Fernsehsender zugutekommen. Damit solle die Medienvielfalt auf bestmögliche Art gewährleistet werden, insbesondere in Randgebieten.

Presserat, MAZ, Keystone-SDA

Mit 8 zu 5 Stimmen unterstützt die KVF-S zudem weitere Fördermassnahmen zugunsten der elektronischen Medien. Etwa soll der Bund «dauerhaft praxisnahe Aus- und Weiterbildungen für redaktionell tätige Mitarbeitende» unterstützen können, beispielsweise an der Journalistenschule MAZ. Auch der Presserat soll auf Gesuch hin Gelder beantragen können.

Auch die Unterstützung von Nachrichtenagenturen wie Keystone-SDA soll eine neue gesetzliche Basis erhalten. Finanziell entschädigt werden können sollen «audiovisuelle Inhalte von nationaler Bedeutung, welche ein gleichwertiges Angebot in Deutsch, Französisch und Italienisch garantieren». Der Finanzbedarf müsste begründet werden. Das Ausschütten von Dividenden wäre während der Dauer der Bundessubventionen untersagt.

Alle Fördermassnahmen dürfen gemäss Initiativtext maximal achtzig Prozent der Kosten decken. Die Beiträge sollen ebenfalls aus dem Ertrag der Abgabe für Radio und Fernsehen entrichtet werden – genauer: maximal ein Prozent aus diesem Topf.

Geld für Zeitungszustellung

Diese Vorschläge greifen Elemente des Medienpakets wieder auf, das vom Volk am 13. Februar 2022 an der Urne abgelehnt wurde (persoenlich.com berichtete). Mit den parlamentarischen Initiativen beschäftigt sich als nächstes die Schwesterkommission aus dem Nationalrat.

Einen Schritt weiter ist der geplante Ausbau der indirekten Presseförderung. Auch dieser war Teil des gescheiterten Medienpakets. Nach Ansicht der beiden zuständigen Parlamentskommissionen soll die indirekte Presseförderung für Zeitungen und Zeitschriften um jährlich 15 Millionen erhöht werden, damit die Ermässigung für deren Zustellung während einer Übergangsphase von sieben Jahren garantiert ist.

Gleichzeitig und ebenfalls für einen befristeten Zeitraum soll der Beitrag an die Ermässigung der Zustellung von Mitgliedschafts- und Stiftungspresse um jährlich 10 Millionen erhöht werden. Zudem soll neu ein Beitrag in Höhe von 30 Millionen Franken an die Frühzustellung während der Woche eingeführt werden. Die zuständige Nationalratskommission kann dazu nun einen Erlassentwurf erarbeiten.

Keine neuen Vorgaben für die SRG

Bevor langfristige Entscheide getroffen werden, will die Ständeratskommission den vom Nationalrat bestellten Postulatsbericht «für eine zukunftsgerichtete Medienförderung» abwarten. Diesen wird der Bundesrat verabschieden.

Abgelehnt hat die KVF-S eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO). Mit dieser wird verlangt, dass die SRG gegenüber der unabhängigen audiovisuellen Industrie der Schweiz stärker in die Pflicht genommen wird. Mit einer Gesetzesänderung möchte die Nationalratskommission insbesondere die Verhandlungsposition der privaten Verbände gegenüber der SRG stärken.

Die Ständeratskommission sieht dagegen «keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf». Ihres Erachtens kann der Markt genügend spielen. Eine Einschränkung der Handlungsfreiheit der SRG sei nicht angezeigt. Über diese parlamentarische Initiative befindet nun noch einmal die Nationalratskommission. (sda/cbe)



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