16.02.2021

Medienförderung

Kommission will Online-Medien unterstützen

Dem Nationalrat wird mit dem Massnahmenpaket zugunsten der Medien zudem ein Ausbau der indirekten Presseförderung sowie allgemeine Massnahmen zur Medienförderung vorgelegt. Der Verband Schweizer Medien und die Gewerkschaft Syndicom begrüssen den Entscheid.
Medienförderung: Kommission will Online-Medien unterstützen
Die nationalrätliche Kommission ist für die Förderung von Online-Medien. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) im letzten Quartal die Verfassungsmässigkeit der Online-Medienförderung geklärt hatte, beugte sie sich erneut über die Vorlage und konzentrierte sich insbesondere auf das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM). Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie gemäss Mitteilung den maximalen Anteil der Förderleistung am anrechenbaren Umsatz bei 60 Prozent festzulegen. Nach Ansicht der Mehrheit sollen sich Online-Medien möglichst am Markt finanzieren und nicht längerfristig von Subventionen abhängig werden.

Eine Minderheit hingegen will dem Bundesrat und dem Ständerat folgen und den maximalen Anteil bei 80 Prozent festsetzen. Sie ist der Meinung, dass kleinere Medienanbieter nur mit diesem höheren Anteil kostendeckend Online-Inhalte produzieren können.

Für die Holding-Klausel ausgesprochen

Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission ausserdem für die Beibehaltung der so genannten Holding-Klausel in Artikel 3 des neuen Gesetzes ausgesprochen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass damit ein Ausgleich zwischen den grossen Verlagshäusern und den kleineren Medienanbieterinnen geschaffen und einer noch stärkeren Konzentration entgegengewirkt werden kann. Die Minderheit beantragt, diesen Artikel zu streichen. Sie weist darauf hin, dass auch grössere Medienunternehmungen mit mehreren Online-Angeboten zur Angebotsvielfalt beitragen und diese Klausel daher sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Weiter beantragt die KVF ihrem Rat mit 17 zu 7 Stimmen die Aufnahme einer Bestimmung, wonach während einer gewissen Startphase auch Online-Medienunternehmen unterstützt werden sollen, die noch keinen Mindest-Nettoumsatz vorweisen.

Auch Aus- und Weiterbildung unterstützen

Mit 12 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat es die Kommission abgelehnt, das neue Bundesgesetz über die Förderung von Online-Medien (BFOM) aus der Vorlage zu streichen.  Ausserdem hat die Kommission eine erneute Diskussion über die Änderungen im Post- und im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geführt. So beantragt sie ihrem Rat mit 15 zu 10 Stimmen, bei der indirekten Presseförderung zugunsten der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse der Bundesratsversion von 20 Millionen jährlich zu folgen.

Im RTVG möchte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen zusätzlichen Artikel aufnehmen, mit dem die Online-Textbeiträge der SRG eingeschränkt werden. Weiter beantragt die KVF ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, dass alle Institutionen, die Aus- und Weiterbildungen anbieten, finanziell unterstützt werden können. Damit sollen nicht nur unabhängige Journalistenschulen, sondern auch Medienhäuser profitieren.

In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf grossmehrheitlich angenommen. Die Vorlage wird in der Frühjahrssession vom Nationalrat behandelt. Die Schlussabstimmung findet voraussichtlich in der Sommersession statt.

VSM und Gewerkschaft begrüssen Entscheid

In einer ersten Stellungnahme gegenüber persoenlich.com zeigt sich Andreas Häuptli, Geschäftsführer des Verbandes Schweizer Medien (VSM) erfreut darüber, «dass das Paket nach einer intensiven Beratung in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesens des Nationalrates jetzt in der Frühlingssession im Nationalrat behandelt wird. Das ganze Paket stellt einen Kompromiss dar und ist auch so zu beurteilen. Zu einzelnen Positionen kann der VSM, ohne die Details zu den einzelnen Anträgen zu kennen, zur Zeit keine Stellung nehmen».

Die Gewerkschaft Syndicom begrüsst den Entscheid der Kommission, die Online-Förderung als Teil des Medienpakets zu belassen, wie es in einer Mitteilung heisst. Kritisiert wird aber, dass die Kommission den maximalen Anteil der Förderleistung auf 60 Prozent senkt. Dies vermindere die Effektivität der Medienförderung im Sinne der Medienvielfalt, schreibt die Gewerkschaft weiter. Insbesondere kleinere Medienanbieter könnten nur mit einem maximalen Anteil von 80 Prozent kostendeckend Online-Inhalte produzieren. Der Ständerat habe 80 Prozent vorgesehen, dafür werde sich Syndicom weiter einsetzen. Richtig hingegen sei der Entscheid, die Holding-Klausel beizubehalten. Bedauert wird aber, dass die SRG bei den Onlineinhalten beschränkt werden soll. (pd/lom/ma)



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