Die Folgen der Ausfälle durch die Coronavirus-Pandemie für Freischaffende und Selbständigerwerbende würden nach wie vor verheerend sein. Die Gewerkschaft Syndicom fordert daher gemeinsam mit acht weiteren Verbänden der Medien- und Kreativbranche, dass der Geltungsbereich ausgeweitet wird, wie in einer Medienmitteilung vom Mittwoch festgehalten wird.
Nach den bisher getroffenen Massnahmen des Bundes erhalten Selbständige nur dann eine Erwerbsersatzentschädigung, wenn sie wegen einer Quarantänemassnahme ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen mussten oder aufgrund fehlender Fremdbetreuung ihrer Kinder nicht mehr arbeiten können.
Geltungsbereich soll ausgeweitet werden
Allenfalls erhalten sie Nothilfe, falls sie in den Geltungsbereich der Kulturschaffenden fallen und darüber hinaus Verlust und Absage von Aufträgen aufgrund der Coronavirus-Massnahmen nachweisen können. Diese unmittelbare Voraussetzung sei für freischaffende und selbständigerwerbende Fotografinnen, Journalisten und Grafikerinnen in den wenigsten Fällen gegeben, heisst es in der Medienmitteilung.
Diese hätten aber im Moment kaum noch Einkommen. Aufträge würden wegbrechen weg, keine neuen eingehen. Eine Ausweitung des Geltungsbereiches könnte daher laut der Mitteilung Existenzen sichern.
Der Bund wird aufgefordert, die Massnahmen für Selbständigerwerbende und Freischaffende im Kulturbereich für diese Notsituation so zu konkretisieren, dass auch Menschen in Medien- und Kreativberufen jene Hilfe erhalten, die sie unmittelbar benötigen. Des Weiteren müsse die Geltungsdauer vom 28. Februar auf mindestens zwei Monate nach Beendigung der Corona-Massnahmen ausgedehnt werden, um alle Ausfälle abzudecken. (sda/lol)
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27.03.2020 05:49 Uhr

