14.12.2018

Replay-TV

Nationalrat will keine Einschränkung

TV-Sender sollen nicht verhindern können, dass die Zuschauer beim zeitversetzten Fernsehen die Werbung überspringen. Die grosse Kammer hat es am Freitag abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern.
Replay-TV: Nationalrat will keine Einschränkung
Es darf weiterhin gespult werden: Der Nationalrat hat es abgelehnt, eine Regelung zum Replay-TV im Urheberrecht zu verankern. (Bild: Swisscom)

Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf, wodurch Werbeeinnahmen entfallen. Die Rechtskommission des Nationalrates wollte deshalb im Gesetz verankern, dass die Kabelnetzunternehmen das Überspulen der Werbung nur dann ermöglichen dürfen, wenn der TV-Sender dem zugestimmt hat.

Kommissionssprecher Matthias Aebischer (SP/BE) betonte, niemand wolle Replay-TV verbieten, auch nicht das Überspulen der Werbung. Die Kommission wolle vor allem Verhandlungen herbeiführen zwischen TV-Sendern und Kabelnetzunternehmen. Er wies darauf hin, dass letztere – insbesondere Swisscom und UPC – mit Replay-TV viel Geld verdienten.

Der Vorschlag der Kommission war im Rat aber chancenlos: Die Regelung wurde mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen abgelehnt. Die Gegnerinnen und Gegner befürchten, dass die Fernsehsender das Überspulen der Werbung nicht erlauben oder dafür Gebühren erheben würden, die auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt würden.

Nie mehr «Bonanza» verpassen

Beat Flach (GLP) stellte fest, für Junge sei lineares Fernsehen etwas von vorgestern. Sie wüssten gar nicht, mit welchen Schmerzen das früher verbunden gewesen sei, wenn man eine Folge von «Bonanza» verpasst habe. Replay-TV dürfe nicht verhindert oder eingeschränkt werden.

Andrea Gmür-Schönenberger (CVP/LU) befand, es gehe nicht an, einen Werbekonsumzwang im Gesetz zu verankern. Ausserdem sei nicht klar, um wie hohe Einbussen es gehe. Christa Markwalder (FDP/BE) stellte fest, Replay-TV entspreche einem Kundenbedürfnis.

Auch die SP-Fraktion unterstützte die Regelung nicht mehr. Min Li Marti (SP/ZH) begründete das damit, dass inzwischen im Fernmeldegesetz eine weniger weitgehende Bestimmung verankert worden sei. Diese schreibt vor, dass beim Replay-TV Änderungen an den Programmen nur mit Zustimmung des Veranstalters vorgenommen werden dürfen. Das Überspringen von Werbung ist allerdings keine Änderung. Als Änderung würde gelten, wenn die Werbung mit anderer ersetzt würde.

Höhe der Ausfälle unklar

Justizministerin Simonetta Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Regelung. Das zeitversetzte Fernsehen sei beliebt, und die Öffentlichkeit würde es nicht verstehen, wenn Replay-TV nicht mehr angeboten oder teurer würde, sagte sie.

Die Ausgangslage sei unklar. Die Sendeunternehmen behaupteten, jährlich entgingen ihnen wegen Replay-TV Werbeeinnahmen von über 100 Millionen Franken. Die Kabelnetzbetreiber bestritten diese Summe. Niemand wisse, um wie viel Geld es tatsächlich gehe. Und niemand wisse, wie sich der Werbemarkt angesichts der veränderten Konsumgewohnheiten entwickle.

Weiter wies Sommaruga darauf hin, dass die Kabelvertreiber den Rechteinhabern schon heute 35 Millionen Franken bezahlten für das zeitversetzte Fernsehen. Darin eingeschlossen sei ein Beitrag für Werbeausfälle.

Hosting Provider in der Pflicht

Unbestritten war das Herzstück der Urheberrechtsrevision, die Pirateriebekämpfung. Diese soll bei den Schweizer Hosting Providern erfolgen, die Inhalte speichern. Bereits heute entfernen Provider in der Regel auf Meldung hin Inhalte von ihren Servern, wenn diese Urheberrechte verletzen. Künftig sollen sie verhindern müssen, dass die illegalen Angebote wieder hochgeladen werden – und zwar ohne erneute Meldung. Tun sie das nicht, können sie strafrechtlich belangt werden.

Ursprünglich wollte der Bundesrat auch Access Provider – die Internetzugangsanbieter – in die Pflicht nehmen. Sie sollten auf Anweisung der Behörden den Zugang zu bestimmten Seiten sperren müssen. Nach Kritik in der Vernehmlassung sah der Bundesrat aber von Netzsperren ab. Auch auf die vorgesehenen Massnahmen gegen Peer-to-Peer-Netzwerke wie Musiktauschbörsen verzichtete er.

Längere Schutzfrist

Hingegen enthält die Vorlage Massnahmen, mit welchen das Potenzial der Digitalisierung besser genutzt werden soll. Davon sollen Museen, Bibliotheken und Forschungsinstitutionen profitieren. Für Musikinterpretinnen und -interpreten sowie Tonträgerproduzenten wird die Schutzfrist von 50 auf 70 Jahre verlängert.

Der Bundesrat stützte sich auf einen Kompromiss, auf den sich Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten nach langem Ringen einigen konnten. Das Ziel ist es, die Interessen von Kulturschaffenden im Internetzeitalter besser zu schützen, ohne die Internetnutzer zu kriminalisieren.

Am Donnerstag hatte der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien zugestimmt (persoenlich.com berichtete). (sda/cbe)

 



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