29.07.2024

Prügelattacke

Ombudsstelle kritisiert «Rundschau»-Beiträge

Die Berichte enthalten unsachgemässe Sequenzen. Eine Aussage wird als «journalistisch äusserst fragwürdig» bezeichnet. Trotzdem hält die Ombudsstelle die SRF-Berichterstattung über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Kanton Schaffhausen insgesamt für zulässig.
Prügelattacke: Ombudsstelle kritisiert «Rundschau»-Beiträge
In der «Rundschau» ging es um den Fall einer 43-jährigen Schaffhauserin, die im Dezember 2021 in einer Wohnung von mehreren Männern verprügelt wurde. (Bild: Screenshot SRF)

Die Ombudsstelle der SRG hat zwei Beiträge der «Rundschau» kritisiert. Trotzdem hält sie die Berichterstattung über die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden im Kanton Schaffhausen insgesamt für zulässig.

Der Regierungsrat hatte zahlreiche Punkte an den Beiträgen beanstandet, welche die «Rundschau» Ende Mai ausstrahlte (persoenlich.com berichtete). Darin ging es um den Fall einer 43-jährigen Schaffhauserin, die im Dezember 2021 in einer Wohnung von mehreren Männern verprügelt wurde.

Laut dem 60-seitigen Abschlussbericht der Ombudsstelle war es zulässig, dass die «Rundschau» die Beiträge hauptsächlich auf die Aussagen und Sichtweise dieser Frau abstützten. Daraus abgeleitet wurde auch die in den Beiträgen geäusserte Kritik an Polizei und Staatsanwaltschaft. Diesen wurde vorgeworfen, in dem Fall zu zögerlich und teilweise auch unprofessionell vorzugehen.

«Journalistisch äusserst fragwürdig»

Einzelne Punkte der Berichterstattung kritisiert die Ombudsstelle trotzdem deutlich. So hält sie es für «journalistisch äusserst fragwürdig», dass im ersten der Beiträge gemutmasst wurde, ob es ausser der Gewalt auch noch einen sexuellen Übergriff gab.

Dadurch seien bei einer dürftigen Beweislage schwerste Vorwürfe gegenüber allen mutmasslichen Tätern in den Raum gestellt worden. Drei weitere Punkte verstiessen nach Ansicht der Ombudsstelle zudem gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit.

Die Schaffhauser Regierung kann die Beschwerde nun noch an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) weiterziehen. Wie Justizvorsteher Dino Tamagni (SVP) den Schaffhauser Nachrichten sagte, will die Regierung den Entscheid der Ombudsstelle zunächst sorgfältig prüfen und analysieren.

Kundgebung gegen Schaffhauser Polizei

Die beiden «Rundschau»-Beiträge lösten über Schaffhausen hinaus Empörung und Kritik an den zuständigen Behörden aus. Mehrere hundert Personen nahmen daraufhin an einer Kundgebung gegen die Schaffhauser Polizei teil, zudem wurden mehrere Vorstösse und eine Petition im Kantonsrat eingereicht.

Das Strafverfahren gegen die mutmasslichen Täter ist weiterhin hängig. Die Staatsanwaltschaft kündigte im Juni einen «zeitnahen Abschluss» der Strafuntersuchung an. (sda/cbe)


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KOMMENTARE

Thorsten Stutzmann
30.07.2024 15:25 Uhr
Das in Schaffhausen war kein Einzelfall. Es geht doch einfach nur darum, dass Behörden und schon gar nicht die Polizei kritisiert werden darf! Als Marktforscher hatte ich mich diesem Thema gewidmet. Die Resultate sind schockierend, denn unter Polizeilichem Fehlverhalten leiden vor allem Frauen! Das hier sollte wirklich diskutiert werden https://diemarktforscher.org/Wichtige-Daten
Victor Brunner
30.07.2024 08:02 Uhr
Artikel: "dass die «Rundschau» die Beiträge hauptsächlich auf die Aussagen und Sichtweise dieser Frau abstützten". Mit dieser Aussage legitimiert die Ombudsstelle teilweise tendenziöse Berichterstattung die andere Behörden, Private, Firmen in Verruf bringen kann. Die MacherInnen der Rundschau freuts, journalistische Sorgfalt nicht immer zwingend!
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