Die Schaffhauser Regierung will eine Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle wegen eines Beitrags in der «Rundschau» einreichen. Bei dem in der Sendung gezeigten Fall einer Prügelattacke gegen eine Frau in Schaffhausen seien gleich mehrere Rechte verletzt worden.
Die «Rundschau» habe mit dem Bericht Verunsicherung geschürt. Bereits vor der Ausstrahlung hätten Kantonsvertreter die Journalisten auf «die Problematik einer solchen Berichterstattung hingewiesen», schrieb ein Vertreter des Schaffhauser Volkswirtschaftsdepartements auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitagabend und bestätigte einen Bericht des Onlineportals der Tamedia-Zeitungen.
Die Regierung werde bei der SRF-Ombudsfrau rügen, dass die Berichte trotz dieser Warnung journalistische Sorgfaltspflichten, Programmvorschriften und Grundrechte der betroffenen Behörden und Verfahrensparteien missachtet hätten.
Bei der Medienstelle des Schweizer Radios und Fernsehens (SRF) hiess es am Freitagabend auf Anfrage, dem Unternehmen sei bisher keine Beanstandung der Schaffhauser Behörden zugestellt worden.
«Wir sind daher etwas erstaunt, dass der Kanton Schaffhausen vorab die Medien über Beanstandungsgründe informiert. Da wir nicht wissen, was in der Beanstandung konkret geltend gemacht wird, können wir keine Stellung dazu beziehen. SRF wird sich im Rahmen des Ombudsverfahrens ausführlich zu den Vorwürfen äussern.»
Kritik an Strafverfolgungsbehörden
Die «Rundschau» berichtete über das laufende Verfahren zu einer mutmasslichen Prügelattacke auf eine 43-jährige Schaffhauserin in der Wohnung eines Anwalts. Die Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Vorfall ereignete sich 2021.
Im Beitrag erhoben die Journalisten Vorwürfe gegen die Polizei und die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen. Diese hätten geradezu dilettantische Ermittlungsarbeit geleistet.
Die Bericht führte Ende Mai zu einer Kundgebung von mehreren hundert Personen in Schaffhausen. Diese warfen den Strafverfolgungsbehörden in diesem, aber auch in anderen Fällen von Gewalt- und Sexualdelikten an Frauen, vor, zu wenig professionell und konsequent zu ermitteln.
Fall wird untersucht
Letzte Woche gab die Schaffhauser Regierung bekannt, das Vorgehen der Polizei in diesem Fall extern untersuchen zu lassen. Sie beauftragte damit den früheren Strafrechtsprofessor Andreas Donatsch. Die Untersuchung beschränkt sich ausdrücklich auf das Verhalten der Polizei in dem von der «Rundschau» kritisierten Fall.
Explizit ausgeklammert ist die Arbeit der Staatsanwaltschaft, die in dem Fernsehbeitrag ebenfalls kritisiert wurde. Eine externe Untersuchung zur Arbeit der Staatsanwaltschaft in einem laufenden Verfahren wäre nach Ansicht der Regierung eine unzulässige Beeinflussung, hiess es in einem Communiqué von letzter Woche. (sda/wid)