21.09.2022

Von SRF ins Parlament

Politikverbot für Ex-SRG-Angestellte verlangt

SRG-Mitarbeitende mit Präsenz vor der Kamera oder hinter dem Mikrofon sollen bis vier Jahre nach der Kündigung nicht für ein politisches Amt auf nationaler Ebene kandidieren dürfen. SVP-Nationalrat Lukas Reimann hat eine entsprechende Motion eingereicht.
Von SRF ins Parlament: Politikverbot für Ex-SRG-Angestellte verlangt
Ende Januar 2022 hat er SRF verlassen. Nun hat ihn die SP Bern Ost für den Nationalrat nominiert: Ueli Schmezer. (Bild: SRF/Oscar Alessio)

Filippo Leutenegger, Matthias Aebischer und jetzt Ueli Schmezer: Mehrere SRF-Moderatoren sind nach ihrem Abgang beim Sender in die Politik gegangen. Das aktuellste Beispiel, der langjährige «Kassensturz»-Moderator, der von der SP Bern Ost im Hinblick auf die Wahlen 2023 für den Nationalrat nominiert wurde (persoenlich.com berichtete), gibt nun in Bundesbern zu reden.

SVP-Nationalrat Lukas Reimann hat eine Motion eingereicht. Demnach soll die SRG eine Klausel in ihre Verträge aufnehmen, die Mitarbeitenden mit Medienpräsenz verbietet, bis vier Jahre nach ihrem Abgang auf nationaler Ebene für politische Ämter zu kandidieren. Dies berichtet der Blick am Mittwoch.

«Wenn bekannte SRG-Persönlichkeiten die Seite wechseln und in die Politik einsteigen, so schwächt dies die Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit der SRG», begründet Reimann gegenüber dem Blick seinen Vorstoss. Der SRG-Job dürfe nicht für nationale Wahlkampagnen missbraucht werden können.

Für den Staatsrechtler Markus Schefer ist der Fall klar: «Wenn jemand nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit der SRG kandidieren und gewählt werden würde, dann wäre die Wahl gültig. Selbst wenn die SRG eine solche Klausel in die Arbeitsverträge aufnehmen würde, würde dies die Wählbarkeit nicht tangieren.» Die SRG könnte Mitarbeitenden höchstens kündigen, wenn sie kandidieren. Verbieten kann sie die politische Kandidatur niemandem.

Laut dem Professor für Staatsrecht an der Universität Basel sei die Wählbarkeit abschliessend in der Bundesverfassung verankert. Diese gebe vor: Wenn jemand mindestens 18 Jahre alt und Schweizer ist sowie nicht unter umfassender Beistandschaft steht, kann er gewählt werden. (wid)



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