11.09.2017

Service-Public-Debatte

Private sollen SRG-Beiträge übernehmen dürfen

Ausgestrahlte Sendungen, Kurzversionen und einzelne Originaltöne solle die SRG den privaten Medien anbieten müssen. Der Nationalrat hat dem Bundesrat darüber hinaus einen Auftrag erteilt: Er muss prüfen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt werden kann.
Service-Public-Debatte: Private sollen SRG-Beiträge übernehmen dürfen
Radio Swiss Pop, Radio Swiss Classic, Virus: Inwiefern sie dem Service public dienen, soll der Bundesrat prüfen. (Bild: SRF/Danielle Liniger)

Der Nationalrat verlangt, dass private Schweizer Medien ausgestrahlte Beiträge der SRG übernehmen dürfen. Diese soll dazu auch Kurzversionen und einzelne Originaltöne anbieten müssen.

Die Motion stammt von der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF). Diese will verhindern, dass einzelne Anbieter durch eine Kooperation mit der SRG bevorzugt werden. Gebührenfinanzierte Inhalte müssten eine möglichst breite Öffentlichkeit erreichen und von einer möglichst grossen Zahl von Anbietern genutzt oder verbreitet werden können, sagte Kommissionssprecher Jürg Grossen (GLP/BE).

Attraktiv sei ein solches Shared-Content-Modell vor allem bei teuren Nachrichtensendungen. Die SRG verfüge über einen einzigartigen Fundus an Nachrichten-Videos mit nationalem und überregionalem Inhalt, sagte Grossen. Gegen die Motion gab es im Nationalrat keinen Widerstand. Diese geht nun an den Ständerat.

Weniger Sender

Die grosse Kammer hat dem Bundesrat darüber hinaus einen Auftrag im Zusammenhang mit der SRG erteilt: Die Regierung muss prüfen, wie der Service-public-Auftrag mit weniger Radio- und Fernsehsendern erfüllt werden kann. Umgesetzt werden soll das Anliegen allenfalls im Rahmen der neuen SRG-Konzession.

Die KVF hatte zunächst eine Motion eingereicht mit der Forderung, die Spartensender ohne eigentlichen Service-public-Auftrag einzustellen. Davon wären Radio Swiss Pop, Radio Swiss Classic, Virus oder die Musikwelle betroffen gewesen. Die Motion stiess auf breiten öffentlichen Widerstand. Die Kommission wandelte die verbindliche Motion daraufhin in einen Prüfauftrag um.

Damit waren nicht alle einverstanden. Die SRG habe den gesetzlichen Auftrag, die gesamte Bevölkerung mit einem attraktiven Angebot zu versorgen, sagte der St. Galler CVP-Nationalrat Thomas Ammann. Die SRG handle schon heute eigenverantwortlich, dafür brauche es keinen neuen Bericht. Das Anliegen könne allenfalls im Mediengesetz aufgenommen werden.

Leuthard stemmte sich jedoch nicht gegen den Auftrag. Das Angebot werde ohnehin laufend überprüft, sagte sie. Die SRG habe in der Vergangenheit bereits Programme aufgegeben. Private seien jedoch nicht in die Lücke gesprungen. "Das Programm findet dann einfach nicht statt", sagte Leuthard. Der Nationalrat nahm das Postulat mit 101 zu 77 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. (sda/eh)

 

 


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KOMMENTARE

Patrick Schilter
11.09.2017 22:58 Uhr
Weniger TV- und vor allem weniger Radiosender? Soll die SRG zurück zur Einöde, die sie mal war. Damals gab es nur Radio Beromünster, und jeder, der was auf sich hielt. hörte Südwestfunk SWF 3. Weshalb wollen unsere Politiker Radio wie Swiss Jazz, Virus etc. wegnehmen? Service Public? Oder stehen da doch noch andere Interessen im Spiel?
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