Eine Juristin der Schweizerischen Radio- und Fernseh-Gesellschaft (SRG) hat Tierschützer Erwin Kessler während eines Beschwerdeverfahrens nicht in seiner Ehre verletzt. Sie erhält 4000 Franken Parteienentschädigung.
Erwin Kessler hatte im März 2002 als Präsident des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) eine Beschwerde gegen das Westschweizer Fernsehen erhoben wegen einer "Téléjournal"-Sendung, die vom VgT behauptete Tierschutzmissstände im Wallis als unwahr taxierte. Die zuständige Beschwerdeinstanz gab Kassler Recht und befand die Berichterstattung als zu einseitig.
Der Vorfall hatte indes für die SRG noch ein Nachspiel: Kessler reichte eine Privatklage gegen die Juristin ein, die die SRG in der Verhandlung vertreten hatte. Diese habe "ehrverletzend" und "verleumderisch" behauptet, er sei wegen Hausfriedensbruchs vorbestraft, obwohl er gegen ein dahingehendes Urteil Berufung eingereicht habe.
'In Treu und Glauben' gehandelt
Der Anwalt der SRG-Juristin sagte dagegen am Dienstag vor dem Kreisgericht Bern-Laupen, Kessler selbst habe aus dem Urteil politisches Kapital schlagen wollen, indem er es auf der VgT- Homepage ausführlich kommentierte. Seine Mandantin sei "in gutem Treu und Glauben" davon ausgegangen, dass das Urteil rechtskräftig sei.

