16.08.2017

Bundesrat

SRG-Konzession gilt ein Jahr länger

Der Bundesrat verlängert die Konzession unverändert bis zum 31. Dezember 2018. Mit diesem Schritt will Bern in der Diskussion über den künftigen Service public Zeit gewinnen.
Bundesrat: SRG-Konzession gilt ein Jahr länger
Die Einheiten der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft SRG. (Bild: metro.srgssr.ch)

Die Konzession für die SRG SSR läuft am 31. Dezember 2017 ab. Nun verlängert sie der Bundesrat jedoch «unverändert um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2018», wie es in einer Mittelung vom Mittwoch heisst. So will Bern in der Diskussion über den Service public Zeit gewinnen. «Dies ermöglicht es, die Konzession in der Zwischenzeit so anzupassen, dass die vom Bundesrat identifizierten kurzfristigen Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public umgesetzt werden können», heisst es in der Mitteilung.

Die aktuelle, bald ablaufende Konzession gilt seit 28. November 2007. Die überarbeitete Konzession wird laut Bundesrat Ende 2017 in eine öffentliche Anhörung geschickt. Sie soll ab 1. Januar 2019 bis zum Inkrafttreten eines neuen Gesetzes über elektronische Medien gelten.

Leistungsauftrag der SRG soll geschärft werden

Mit der neuen Konzession wolle der Bundesrat das Profil des Leistungsauftrags der SRG schärfen und damit dessen Service public-Charakter deutlicher umreissen, heisst es weiter. Dabei würden Aspekte berücksichtigt, die der Bundesrat in einem Bericht von vergangenem Jahr thematisiert habe.

Der Bundesrat hatte damals angekündigt, die SRG an die digitale Zeit anpassen zu wollen. Das Angebot müsse dort sein, wo das Publikum sei, also auch im Internet, sagte Leuthard. Vor allem junge Menschen wendeten sich zunehmend von den klassischen Medien ab. Das Ziel müsse es sein, sie zu erreichen.

Erreichbarkeit der Jungen soll Teil er neuen Konzession sein

Die ab 2019 geltende Konzession soll die Erreichbarkeit der Jungen nun berücksichtigen. Einzelheiten dazu nennt der Bundesrat aber nicht. Als weitere Stichworte erwähnt er die Sicherung der bestehenden Informations- und Kulturleistungen sowie erhöhte Anforderungen an die Integrationsleistungen.

Zudem soll die SRG besser von anderen Anbietern unterscheidbar sein. Im Unterhaltungsbereich sind gemäss der Mitteilung zusätzliche Anstrengungen vorgesehen. Zum Entwurf der neuen SRG-Konzession will der Bundesrat Ende 2017 eine öffentliche Anhörung starten. Mitte 2018 soll die Konzession verabschiedet werden.

VSM begrüsst Verlängerung

«Der Verband Schweizer Medien begrüsst die Verlängerung der SRG-Konzession um ein Jahr», sagt dessen Geschäftsführer Andreas Häuptli. Er fügt an: «Die von der SRG im Rahmen der Werbevermarktungsallianz Admeira bereits für 2016 angestrebte Einführung der Targeted-TV-Werbung bleibt somit weiterhin untersagt». Die Zulassung dieser zielgruppenspezifischen TV-Werbung sei eine Bedrohung für die Medienvielfalt in der Schweiz.

Die Aktion Medienfreiheit begrüsst die befristete Verlängerung der SRG-Konzession, zeigt sich aber auch erstaunt über die Mitteilung des Bundesrates. Der Bundesrat fokussiere auf das Ziel, die Konzession dahingehend anzupassen, dass die vom Bundesrat identifizierten kurzfristigen Massnahmen zur Stärkung des Service public umgesetzt werden könnten. Bei dieser Anpassung stützte sich der Bundesrat lediglich auf seinen Bericht zum Service public vom Juni 2016, während parlamentarische Beschlüsse einmal mehr ausgeblendet würden, heisst es in einer Mitteilung.

Es erstaune, dass der Bundesrat mit keinem Wort die nationalrätlichen Aufträge und Vorstösse berücksichtige, als ob es im Parlament nie zu einer Diskussion über den Service public gekommen wäre. (sda/eh)



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