02.06.2013

Rundschau

SRG-Ombudsmann gibt Christoph Mörgeli teilweise Recht

Kritik an Berichterstattung zu Mörgelis Funktion als "Doktorvater".
Rundschau: SRG-Ombudsmann gibt Christoph Mörgeli teilweise Recht

Nachdem die SRF-Polit-Sendung "Rundschau" Ende März die fragwürdige Vergabe von Doktortiteln am Medizinhistorischen Institut der Universität Zürich aufdeckte, warf der dabei in die Kritik geratene Professor und SVP-Nationalrat Christoph Mörgeli den TV-Machern "66 sachliche Fehlaussagen" vor, gar von einer "Rufmordkampagne" war die Rede.

Mörgeli gelangte daraufhin mit insgesamt drei Beanstandungen gegen Rundschau und 10vor10 an die Ombudsstelle der SRG. Jetzt liegen die Schlussberichte der Ombudsstelle zu den Fällen vor, wie Recherchen "Schweiz am Sonntag" (SaS) und des "SonntagsBlick" (SoBli) eigen. "Ombudsmann Achille Casanova weist im Bericht Mörgelis Vorwürfe mehrheitlich zurück", so die Interpretation der SaS. "Die SRG-Ombudsstelle hat die Beanstandungen gegen den Rundschau-Beitrag und die 10vor10-Sendung vom 28. März abgelehnt", bestätigt SRF-Sprecher Stefan Wyss entsprechende Recherchen. Gemäss "Schweiz am Sonntag" kritisiert Casanova in seiner Beurteilung zwar, die Kritik an Mörgeli sei einseitig ausgefallen, weil die Rolle des früheren Institutsleiters bei der Doktortitelvergabe zu wenig beleuchtet wurde. Da Mörgeli auf dem "heissen Stuhl" ausführlich zur Kritik Stellung nehmen konnte, sei das Sachgerechtigkeitgebot insgesamt jedoch nicht verletzt worden. 

Ombudsmann kritisiert Moderator Sandro Brotz
Anders sieht es der "Sonntagsblick". Kritisiert werde im Bericht des Ombudsmann Sandro Brotz. Der Moderator hatte Mörgeli auf dem "heissen Stuhl" gefragt, ob er jetzt als Nationalrat zurücktrete, da seine Glaubwürdigkeit als Wissenschaftler "eindeutig gelitten" habe. Casanova erachtet diese Frage "als eine verfehlte Provokation", denn er vermische die wissenschaftliche und die politische Tätigkeit des Zürcher SVP-Manns in "problematischer Weise", so der SoBli.

Rundschau-Chef Mario Poletti begründete die Sendung gegenüber Casanova unter anderem damit, man habe dem Publikum zeigen wollen, "nach welchen Kriterien Universitäten ihre Doktortitel an Mediziner vergeben". Der Ombudsmann bezweifelt das. "Wäre es nicht um Christoph Mörgeli als bekannte und auch polarisierende politische Persönlichkeit gegangen, wären aus meiner Sicht Doktorarbeiten für die 'Rundschau' nicht derart interessant gewesen."

Rundschau nimmt Kritik ernst
"Diese Kritik nehmen wir ernst und werden sie intern analysieren", bestätigt Rundschau-Leiter Mario Poletti gegenüber der "Schweiz am Sonntag". Insgesamt zeigt sich Poletti zufrieden: "Der Ombudsmann erachtet die anonyme Befragung von Doktoranden als unerlässlich, um die kritischen Ergebnisse der Recherchen durch Direktbetroffene zu bestätigen. Weiter wurden laut Ombudsmann die fragwürdigen Dissertationen im Bericht vom 28. März sachlich, wahrheitsgetreu und verständlich genug dargestellt." 

Mörgeli ist mit der Beschwerdeantwort nicht zufrieden: "Ich werde den Fall an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI weiterziehen", sagte er dem SoBli.

Beitrag über das Bistum verletzte das Sachgerechtigkeitsgebot
Ebenfalls einen Weiterzug ans UBI hat das Bistum Chur angekündigt. Im Beitrag "Spaltpilz Vitus", welcher in der selben Rundschau-Sendung ausgestrahlt wurde, wie derjenige über Christoph Mörgeli, sah das Bistum Chur eine "böswillige Fiktion, die "als recherchierte Wirklichkeit verkauft wird" und Beschwerde eingereicht. Der SRG-Ombudsmann hatte seine Einschätzung zu dieser Beschwerde am 15. Mai veröffentlicht. Die "Rundschau" habe zurecht die durchaus wichtige Frage der Haltung von Bischof Huonder in Bezug auf die Pfarrei-Initiative und 'Gloria TV' kritisch thematisiert. Auch hätten die Vertreter des Bistums Chur genügend Möglichkeiten bekommen, auf die Kritiken zu reagieren. Doch der Betrag verletze das Sachgerechtigkeitsgebot, schrieb Ombudsmann Achille Casanova im Schlussbericht. Dies, weil "bezüglich der Pfarrei-Initiative und der Reise nach Rom wichtige Informationen verschwiegen und unwahre Tatsachen zumindest suggeriert wurden". So habe sich das Publikum über die ganze Angelegenheit nicht genügend eine eigene Meinung bilden können. (SaS/SoBli/eh)

 



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