24.08.2008

UBI

Vier Beschwerden gegen SF abgelehnt

Bei Meinungsumfragen und Wahlbarometer korrekt gehandelt.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat vier Beschwerden gegen das Schweizer Fernsehen abgewiesen. Erstmals äusserte sich die UBI zu Meinungsumfragen vor Abstimmungen und Wahlen. Es stützte das Vorgehen des Fernsehens.

Fritz Ulmer, Mathematikprofessor an der Bergischen Universität in Wuppertal (D), hatte zwei Beschwerden gegen das Schweizer Fernsehen eingereicht. Er kritisierte darin die Umfrage-Ergebnisse vor den Volksabstimmungen vom 24. Februar 2008 sowie vor den Eidg. Wahlen 2007.

Die Umfrage-Ergebnisse seien nicht repräsentativ gewesen. Das Schweizer Fernsehen sei sehr locker mit dem Zahlenmaterial umgegangen. Das Publikum habe sich keine eigene Meinung zu den Umfragen bilden können. Und die Fehlerquote sei zu wenig sichtbar gewesen.

Die UBI wies am Freitag beide Beschwerden mit der Begründung ab, das Fernsehen habe sachgerecht informiert und die eigenen Leitlinien beachtet. Das Publikum habe sich aufgrund der präsentierten Ergebnisse eine eigene Meinung bilden können.

Umfragen mit begrenzter Wirkung

Umfragen hätten bei der Meinungsbildung zwar Gewicht. Ihre Wirkung sei aber begrenzt, sagte UBI-Präsident Roger Blum. Das Fernsehpublikum wisse, dass Umfragen keine mathematisch exakten Ergebnisse lieferten. Daher sollte die Fehlerquote jeweils gut sichtbar sein, so die einhellige Meinung der UBI-Mitglieder.

Das Forschungsinstitut gfs.bern, das die Umfragen im Auftrag des Schweizer Fernsehens durchführt, ist laut UBI eine anerkannte Institution. Das gelte auch für den Politologen und gfs-Leiter Claude Longchamp, der jeweils zu den Ergebnissen befragt wird.

Die UBI lehnte die Beschwerde gegen die Sendungen "Tagesschau" und "10 vor 10" zu den Volksabstimmungen mit 7 zu 1 klar ab. Mit 6 zu 1 schickte sie die Beschwerde gegen die Nachrichtensendungen zu den Wahlen sowie zum SRG-Wahlbarometer bachab.

Beschwerdeführer will ans Bundesgericht gelangen

Ulmer kündigte am Rande der UBI-Sitzung an, dass er seine Beschwerden an das Bundesgericht weiterziehen werde. Er kritisierte vor allem, dass nicht alle Elemente seiner Beschwerden von der UBI behandelt worden seien.

Klar abgelehnt hat die UBI an ihrer öffentlichen Sitzung vom Freitag ferner zwei weitere Beschwerden gegen den Beitrag der "Tagesschau" vom 22. März 2008 zur Droge LSD sowie die Sendung zur Hanfinitiative vom 11. März 2008 im "10vor10". (sda)


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