Gemäss Recherchen der «SonntagsZeitung» urteilte das Zürcher Obergericht am 2. Mai, die Behauptung der «Weltwoche», Rudolf Elmer habe Bankkundendaten an Neonazi-Gruppen weitergegeben, sei eine «widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung».
Wie «Weltwoche»-Journalist Alex Baur auf Anfrage von persoenlich.com erklärte, handelt es sich «lediglich um ein Zwischenurteil in ein- und demselben Feststellungsverfahren, welches nun schon seit über fünf Jahren bei unserer ‹Zürcher Gammeljustiz› hängig» sei. Letztes Jahr gab das Zürcher Bezirksgericht der Weltwoche bei diesem Verfahren in 14 von 16 Punkten Recht (persoenlich.com berichtete).
«Um das Schlafzimmer zu tapezieren!»
Elmer zog das Urteil weiter ans Obergericht, das nun nach einem Jahr Bedenkzeit einen Punkt zu Ungunsten der Weltwoche geändert und die Geschichte ans Bezirksgericht zurückgeschickt hat. Baur betont, dass es sich dabei nicht um eine Verurteilung handelt, sondern lediglich um eine Feststellung, mit der Elmer sein Schlafzimmer tapezieren könne. Entscheidend sei für ihn, dass Elmer den Hauptteil der Prozesskosten trage und der Weltwoche eine Entschädigung für die Umtriebe bezahlen müsse. (pd/tim)
Kommentare
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Rudolf Elmer, 15.05.2017 22:11 Uhr
Herr Baur hat nicht verstanden, dass das Zürcher Obergericht das Urteil des Bezirksgericht aufgehoben hatte. Es ist jedoch eine Zumutung, dass Herr Baur diese Oberrichter als "Gammeljustiz" bezeichnet. Dies zeigt jedoch, die Art und Weise wie Alex Baur berichtet. Eine solche Verallgemeinerung der Justiz ist eine Frechheit.