24.01.2018

St. Galler Amtspublikationen

Gesetze künftig rechtsverbindlich im Internet

Bisher waren nur die gedruckte Version von St. Galler Gesetzessammlung und Amtsblatt rechtsverbindlich. Ob das Amtsblatt mit dem neuen Publikationsgesetz weiterhin in Papierform erhältlich bleibt, ist noch unklar.
St. Galler Amtspublikationen: Gesetze künftig rechtsverbindlich im Internet

Der Kanton St. Gallen soll Gesetze und amtliche Mitteilungen in Zukunft rechtsverbindlich im Internet veröffentlichen. Die Regierung will dies im neuen Publikationsgesetz so festlegen. In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf breite Zustimmung.

Der Kanton solle «eine zeitgemässe Rechtsgrundlage für seine amtlichen Publikationen – die Gesetzessammlung und das Amtsblatt – erhalten», teilte die Staatskanzlei am Mittwoch mit. Die Regierung hat den Entwurf für ein neues Publikationsgesetz verabschiedet. Der Kantonsrat wird sich im April und im Juni damit befassen.

Das geltende Gesetz über die Gesetzessammlung und das Amtsblatt stammt aus dem Jahr 1953. Es trägt laut Regierung der Digitalisierung und den veränderten Informationsbedürfnissen und -gewohnheiten der Menschen nicht mehr Rechnung. Es soll deshalb durch das neue Publikationsgesetz abgelöst werden.

Seit gut 15 Jahren sind die St. Galler Gesetze und das Amtsblatt auch über das Internet zugänglich. Rechtsverbindlich sind aber bisher allein die gedruckten Ausgaben, obwohl diese nur selten konsultiert werden. Neu soll die rechtsverbindliche Publikation über das Internet geschehen.

Sicherheitsmassnahmen

Der Bund und einige Kantone hätten diesen Systemwechsel bereits durchgeführt, heisst es. Geplant sind laut Regierung «zusätzliche Massnahmen zur Dokumentensicherheit, insbesondere zum Schutz vor Veränderung». Auch der Datenschutz werde gestärkt. Die neue Plattform für das Amtsblatt soll auch den Gemeinden zur Verfügung stehen.

Die Vorlage enthält auch zwei Anpassungen des Staatsverwaltungsgesetzes, die auf Motionen des Kantonsrats zurück gehen: Zum einen soll die Regierung regelmässig Gesetze auf ihre Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit überprüfen; zweitens soll sie dem Kantonsrat jährlich einen Bericht über geltende und geplante zwischenstaatliche Vereinbarungen liefern.

Ob das Amtsblatt in der heutigen gedruckten Form beibehalten wird, ist noch offen. Diese Frage wird mit dem neuen Gesetz nicht geregelt. Laut Auskunft der Staatskanzlei erscheint das Amtsblatt mindestens bis Sommer 2019 noch als gedrucktes Blatt. (sda/maw)



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