22.11.2019

YouTube

Brutale Gaming-Videos sind nun erlaubt

An Erwachsene gerichtete Inhalte seien leichter monetarisierbar, lässt YouTube als Grund verlauten.
YouTube: Brutale Gaming-Videos sind nun erlaubt
Momentan sieht YouTube noch keinen Unterschied zwischen Inhalten, die fiktive oder reale Gewalt zeigen. (Bild: pixabay)

Googles Videoplattform YouTube wird Content-Produzenten künftig die Verbreitung von Inhalten erlauben, die sich an Erwachsene richten, ohne dabei ihre Monetarisierung zu streichen. Die Lockerung der Richtlinien betrifft vor allem YouTuber im Bereich Gaming, da das Unternehmen nun nicht mehr Gewaltdarstellungen in Videospielen mit Aufzeichnungen von echter Gewalt gleichsetzen wird.

«Wir arbeiten daran, Werber zu finden, die an Produzenten von provokanteren Inhalten interessiert sind. Das kann beispielsweise ein Marketer sein, der einen Film mit einer höheren Altersfreigabe bewerben will. Wir wollen sie mit Produzenten in Verbindung bringen, deren Inhalte zu ihrer Werbung passt», erklärt YouTube-CEO Susan Wojcicki gegenüber Pressetext.

Bereits jetzt hat YouTube laut Wojcicki schon mehrere Updates durchgeführt, die Monetarisierung von an Erwachsene gerichteten Inhalten erleichtern. Ein künftiges Update soll die Restriktionen für Gewalt in Games, die in Videos gezeigt wird, lockern. Momentan sieht YouTube noch keinen Unterschied zwischen Inhalten, die fiktive oder reale Gewalt zeigen. Die Monetarisierung wird bei beiden eingeschränkt oder komplett eingestellt.

Weil viele Produzenten darüber klagen, dass diese Einschränkungen sie in ihrer Kreativität stören, will YouTube die Richtlinien entschärfen. Jedoch betont Wojcicki, dass die Plattform ihre User immer noch vor Videos schützen will, die echte Gewalt zeigen. Solche Videos werden weiterhin kein Geld einbringen. Neben den Regeln für Gewaltdarstellung will YouTube auch die Richtlinien für Belästigung und Cybermobbing überarbeiten. (pd/lol)



Kommentar wird gesendet...

Kommentare

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren:

Zum Seitenanfang20240425