Der Bundesrat muss im Streit um Gratis-Downloads nach Lösungen suchen, mit welchen sowohl die Kulturschaffenden als auch die Internetnutzer leben könnten. Der Ständerat hat ihn damit beauftragt.
Die kleine Kammer überwies am Dienstag stillschweigend ein Postulat von Luc Recordon (Grüne/VD). Der Bundesrat stellte sich nicht gegen den Auftrag: Er sei bereit, einen Bericht zu erstellen, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga. Allerdings werde es wohl nicht ganz einfach sein, eine Lösung zu finden. Nach dem Willen Recordons soll der Bundesrat insbesondere untersuchen, welche Pauschalen von den Internetnutzerinnen und -nutzern erhoben werden könnten. Mit dem Thema befasst sich auch die Kulturkommission des Ständerates. Sie werde Anfangs Juli Anhörungen durchführen und dann eine grössere Diskussion lancieren, kündigte Felix Gutzwiller (FDP/ZH) an.
In einem ersten Bericht war der Bundesrat zum Schluss gekommen, es bestehe kein Handlungsbedarf. Das Internet habe die Nutzung von Musik und Filmen zwar fundamental verändert, doch wirke sich dies nicht nachteilig auf das kulturelle Schaffen in der Schweiz aus. Die Kulturschaffenden reagierten empört auf diese Diagnose. Ihre Verbände sprachen von einer Verharmlosung illegaler Downloads. Urheberrechtsverletzungen im Internet beeinträchtigten das nationale Kulturschaffen sehr wohl, konstatierten sie. Künstlerinnen und Künstler verlören durch die Gratisnutzung ihrer Werke einen wesentlichen Bestandteil ihrer Einkünfte.
In beiden Räten wurden in der Folge Vorstösse für einen neuen Bericht eingereicht. Nach der Vorstellung von Nationalrat Balthasar Glättli (Grüne/ZH) soll der Bundesrat eine "Kulturflatrate" prüfen, also eine Pauschalabgabe auf dem Internetanschluss. Auch eine Abgabe in Abhängigkeit der Datenmenge möchte Glättli untersucht haben.
Der Bundesrat schrieb in seiner Antwort, er sei gerne bereit, eine Übersicht über mögliche neue Formen der Urheberrechtsentschädigung zusammenzustellen. Er weist aber auch auf Probleme hin. Eine Entschädigung, die den Austausch nicht lizenzierter Werke im Internet abdecke, würde auch den "Upload" einschliessen, das unerlaubte Anbieten von Inhalten, hält der Bundesrat fest. Damit würde eine solche Lösung "eine sichere Heimat" für illegale Plattformen wie Pirate Bay schaffen. Dies wäre mit den bestehenden internationalen Verpflichtungen der Schweiz kaum vereinbar und wohl auch nicht im Sinne jener, die das Postulat unterzeichnet hätten. (sda/dpa)