23.11.2011

Software-Überwachung

Bundesrat will Trojaner erlauben

Zur Internet-Telefonie- und E-Mail-Überwachung.

Die Polizei soll für Computer in Strafverfahren mit Software überwachen dürfen. Das entschied der Bundesrat am Mittwoch. Der Einsatz der sogenannten "Staatstrojaner" soll aber auf die Überwachung von Internet- Telefonie und E-Mail beschränkt werden. Nicht erlaubt wäre nach dem Willen des Bundesrates der weitergehende Einsatz der Software, die heimlich in Computer eingeführt wird. Dazu gehört beispielsweise die Durchsuchung von Computern oder das Manipulieren von Mikrofonen, damit diese zu Abhör-Wanzen werden, wie das Eidgenössische Polizei- und Justizdepartement (EJPD) am Mittwoch mitteilte.

Die verschlüsselte Kommunikation von Tatverdächtigen über Internet- Telefondienste wie Skype liessen sich nur mit den umstrittenen Programmen überwachen. Die Überwachung ist nur bei bestimmten Delikten erlaubt, bei denen auch verdeckte Ermittlung zulässig ist. Zudem muss sie von einem Gericht genehmigt werden. Bisher galt die Rechtslage zum Einsatz der Überwachungssoftware als umstritten. Nach Angaben vom August kam es bisher viermal zum Einsatz der Technologie. Die Einsätze kamen erst ans Tageslicht, als in Deutschland eine Kontroverse um dort eingesetzte Trojaner einsetzte. Die betroffene deutsche Firma gab an, die Software auch in die Schweiz geliefert zu haben.

Heftige Kritik in Vernehmlassung

Die Vernehmlassung zur Revision des Gesetzes zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkers lief bereits im Sommer vor einem Jahr ab. Die Parteien und IT-Branchenverbände liessen damals kaum ein gutes Haar am Entwurf: Mehr oder weniger heftig kritisierten sie den Einsatz von Trojanern, die längere Datenspeicherung sowie die vorgesehene Übernahme der Kosten durch die privaten Provider. Es handle sich um einen Richtungsentscheid des Bundesrates, teilte das EJPD weiter mit. Das EJPD werde nun eine Botschaft für das Parlament ausarbeiten.

Gleichzeitig beschloss der Bundesrat aber auch, die Verordnung zum Gesetz bereits auf den 1. Januar zu ändern. Darin soll präzisiert werden, welche Überwachungsmethoden die Stafverfolgungsbehörden in naher Zukunft anwenden dürfen. Dabei krebste die Regierung gegenüber ihrem Entwurf vom Sommer zurück. Zur Ermöglichung der Überwachung verpflichtet werden sollen nur mehr Provider, die einen Internetzugang bieten, nicht aber Anbieter von Chats und Communitydiensten wie Facebook. (sda)


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