11.05.2023

Cyberangriff

CH Media erwirkt superprovisorische Verfügung

Mehrere Medien dürfen nicht berichten, welche Art von Dokumenten die Hacker veröffentlicht haben. Das vom Hack betroffene Unternehmen CH Media geht rechtlich gegen mehrere Medien vor.
Cyberangriff: CH Media erwirkt superprovisorische Verfügung
Lässt Medienberichterstattung verbieten: CH Media. (Bild: Keystone/Christian Beutler)

Die Hackergruppe Play hat wie angekündigt gestohlene Daten von der NZZ im Darknet veröffentlicht, wie am Donnerstag bekannt wurde (persoenlich.com berichtete). Welche Art von Dokumenten das sind, darüber darf beispielsweise die Wochenzeitung WOZ nicht berichten.

Es geht um einen einzelnen Satz

«Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat der WOZ am Montag per superprovisorischer Verfügung auferlegt, online einen einzelnen Satz aus dem Artikel ‹Die NZZ im Cyberdilemma› von vergangener Woche zu schwärzen», schreibt die Zeitung in einem Artikel in eigener Sache.

Weiter habe das Gericht der WOZ verboten, «von Cyberkriminellen im Darknet veröffentlichte Dokumente» herunterzuladen, zu bearbeiten und zu veröffentlichen. Das Gesuch kommt von der CH Media Holding und ihrem Vertriebsunternehmen AZ Vertriebs AG.

Wie die WOZ haben auch Zentralplus, Netzwoche oder Inside-IT eine «Superprovisorische» erhalten. In «höchstem Masse» irritiert ist Inside-IT-Chefredaktor Reto Vogt. «Einerseits, weil in einem Telefonat womöglich die wichtigsten Differenzen schon hätten ausgeräumt werden können. Andererseits, weil Medien anderen Medien nicht die Recherche verbieten und die Berichterstattung erschweren sollten. Das Vorgehen des Aargauer Medienhauses ist enorm pressefeindlich», schreibt Vogt in einem Kommentar.

Verfügung wird angefochten

«Wir setzen alles daran, die Daten unserer Kunden, Mitarbeitenden und unseres Unternehmens zu schützen», heisst es bei CH Media auf Anfrage von persoenlich.com. Das Handelsgericht des Kantons Aargau habe in superprovisorischen Verfügungen im Zusammenhang mit dem ersten Datenleak vom 3. Mai 2023 entschieden, dass das Herunterladen, Bearbeiten und Weiterverbreiten von vertraulichen Daten aus dem Darknet eine Persönlichkeitsverletzung bewirke. «Eine objektive Berichterstattung über den Vorfall im Einklang mit den journalistischen Standards soll nach Auffassung von CH Media aber auch in Zukunft weiterhin möglich sein.»

Sowohl Inside-IT als auch die WOZ schreiben, dass sie die superprovisorische Verfügung anfechten werden. (cbe)



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