20.11.2013

Internet

Deutsche Konsumentenschützer klagen erfolgreich gegen Google

Internetkonzern will Berufung gegen das Urteil einlegen.

Deutsche Konsumentenschützer haben mit einer Klage vor dem Landgericht Berlin zahlreiche Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen des Internetkonzerns Google vorerst zu Fall gebracht. Das Gericht erklärte am Dienstag insgesamt 25 Vertragsklauseln für rechtswidrig, weil sie zu unbestimmt formuliert waren oder die Rechte der Nutzer unzulässig einschränkten.

Dies teilte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit. Als Beispiel nannte der Verband, in der Datenschutzerklärung behalte sich Google unter anderem das Recht vor, "möglicherweise" gerätespezifische Informationen und Standortdaten zu erfassen oder "unter Umständen" personenbezogene Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen.

Für die Nutzer sei damit unklar geblieben, wozu sie ihre Zustimmung genau erteilen sollten, kritisierte der Verbraucherverband. Zudem hätten personenbezogene Daten auch ohne aktive Einwilligung erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet werden können.

"Das Urteil ist ein wichtiges Signal an die IT-Unternehmen", erklärte vzbv-Vorstand Gerd Billen. Sie müssten "in Sachen Datenschutz umdenken und deutsche Datenschutzbestimmungen und Verbraucherschutzvorschriften ernstnehmen".

Google kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. "Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind", erklärte der Kommunikationschef von Google Nordeuropa, Kay Oberbeck. (sda)


Kommentar wird gesendet...

KOMMENTARE

Kommentarfunktion wurde geschlossen

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren