Andreas Glarner, SVP-Nationalrat aus dem Kanton Aargau, hatte im Wahlkampf 2023 auf dem Kurznachrichtendienst X und auf Instagram ein Video geteilt, in dem die politische Konkurrentin Sibel Arslan, eine Nationalrätin der Grünen aus dem Kanton Basel-Stadt, Werbung für die SVP und deren Ausschaffungspraxis machte.
Das Video war - wie es auch klein angegeben war - mit künstlicher Intelligenz erstellt worden. Arslan zeigte Glarner in der Folge an. Sie warf Glarner unter anderem vor, ihre Identität missbraucht zu haben. Ein Tatbestand, der erst seit September 2023 im Schweizerischen Strafgesetzbuch verzeichnet ist.
Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten (AG) will gemäss einem Online-Bericht der CH-Media-Zeitungen vom Freitag nun eine Untersuchung führen. Sie ist deswegen am 21. Februar 2025 nach Bern gelangt: Sie hat bei der Immunitätskommission des Nationalrates einen Antrag auf die Aufhebung der Immunität von Andreas Glarner gestellt, wie die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am Freitagabend bestätigte.
In Basel verurteilt
Sollte die Kommission die Immunität aufheben, könnte die Staatsanwaltschaft in der Folge eine Strafuntersuchung führen. Im Raum stünden wegen des im Oktober 2023 veröffentlichten Deep-Fake-Videos Identitätsmissbrauch sowie allenfalls weitere Ehrverletzungsdelikte, heisst es seitens der Staatsanwaltschaft. Diese muss nun aber abwarten, bis ein Entscheid der Immunitätskommission vorliegt.
Das Video hatte schon die Basler Justiz beschäftigt. Das Zivilgericht verurteilte Glarner im November 2023 wegen einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte von Arslan zu einer Busse. (sda/spo)
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24.03.2025 08:50 Uhr