12.05.2026

Urheberrecht

EuGH stärkt Verlage gegenüber Meta

Wer journalistische Inhalte nutzt, soll dafür zahlen – das hat Europas höchstes Gericht nun klargestellt.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: EU-Mitgliedstaaten dürfen Presseverlagen einen Anspruch auf angemessene Vergütung einräumen, wenn Online-Dienste wie Meta oder Google ihre Publikationen nutzen. Das Urteil vom Dienstag billigt damit die italienische Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie, gegen die Meta geklagt hatte.

Der Konzern hatte argumentiert, Italiens Regelung verstosse gegen den europäischen Rechtsrahmen für Verlage im digitalen Binnenmarkt. Der EuGH sah das anders: Solche Einschränkungen der unternehmerischen Freiheit seien gerechtfertigt, weil sie zu einem fairen Urheberrechtsmarkt und zur Medienvielfalt beitrügen. Verlage müssen aber die Möglichkeit behalten, ihre Erlaubnis zur Nutzung auch zu verweigern oder gratis zu erteilen; Plattformen, die Inhalte gar nicht nutzen, dürfen nicht zur Zahlung verpflichtet werden.

Für die Schweiz sieht der Verlegerverband VSM darin Rückenwind für die hiesigen Diskussionen rund um ein Leistungsschutzrecht und die Motion Gössi. Noch ist aber offen, ob das Schweizer Parlament diesen Impuls aufnimmt. (pd/cbe)

 


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