15.03.2024

Künstliche Intelligenz

Europarat gibt der KI juristischen Rahmen

Das KI-Komitee des Europarats hat am Donnerstag in Strassburg eine Konvention zu Künstlicher Intelligenz zu Ende gebracht. Der Bundesrat verfolgt diese Entwicklung, um ein allfälliges KI-Gesetz zu erarbeiten.

Diese Konvention, die erste ihrer Art, werde garantieren, dass die künstliche Intelligenz die juristischen Normen des Europarats in Bezug auf die Menschenrechte, die Demokratie und den Rechtsstaat respektiere, liess sich Marija Pejcinovic Buric, Generalsekretärin des Europarats am Freitag in einer Mitteilung zitieren. Der Text bleibt zur Zeit unveröffentlicht.

Die Konvention wurde von den 46 Mitgliedstaaten des Rats, weiteren Beobachterstaaten, internationalen Organisationen, wie die EU, die Uno und die OSZE, Unternehmen, der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft erarbeitet, wie der Webseite des Europarats zu entnehmen war. Geleitet wurde das Komitee durch den Vizedirektor des schweizerischen Bundesamts für Kommunikation (Bakom), Thomas Schneider.

Schweizer KI-Gesetz nicht vor 2025

Der Text müsse nun durch das Ministerkomitee des Europarats formell verabschiedet werden. Dies werde in den nächsten Wochen geschehen, hiess es in der Mitteilung. Anschliessend könnten Staaten die Konvention ratifizieren und auf nationaler Stufe in Gesetzen implementieren.

Dafür hat der Bundesrat im November 2023 dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) eine Analyse in Auftrag gegeben, teilte das Bakom damals mit. Diese solle unter anderem die Regulierung des Europarats und der Europäischen Union berücksichtigen. Letztere verabschiedete am Mittwoch ein KI-Gesetz (persoenlich.com berichtete).

Die Schweizer Analyse soll bis Ende 2024 vorliegen, hiess es im November. Darauf basierend plante der Bundesrat 2025 einen konkreten Auftrag für eine KI-Regulierungsvorlage zu erteilen. (sda/cbe)


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