Die EU-Kommission stärkt Unternehmen der sogenannten Sharing Economy wie Uber oder Airbnb den Rücken. Sie hat die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgerufen, die Chancen dieser teils umstrittenen neuen Geschäftsmodelle zu nutzen.
«Die Sharing Economy ist eine Chance für Konsumenten, Einzelunternehmer und Unternehmen - wenn wir die richtigen Massnahmen ergreifen», teilte EU-Binnenmarktkommissarin Elzbieta Bienkowska am Donnerstag in Brüssel mit.
Die EU-Kommission veröffentlichte einen Leitlinien-Katalog, in dem die bereits bestehenden EU-Gesetze für den Umgang mit Unternehmen der Sharing Economy aufgelistet sind. Dadurch soll ein europaweit einheitliches Vorgehen erreicht werden. Rechtlich verbindlich sind die Leitlinien nicht, da sie kein neues Recht schaffen.
Die EU-Kommission fühlte sich zum Handeln berufen, weil nationale und lokale Behörden mit einem «Flickenteppich verschiedener Regulierungsmassnahmen» auf den schnell wachsenden Markt der Sharing Economy reagiert hätten.
Diese «uneinheitliche Behandlung neuer Geschäftsmodelle» schaffe Unsicherheit für herkömmliche Unternehmen, neue Dienstleistungsanbieter und die Konsumenten. Ausserdem könne sie Innovationen, die Entstehung von Arbeitsplätzen und Wachstum behindern sagte Bienkowska.
Die Kommission rät unter anderem dazu, keine eigenen Genehmigungs- oder Zulassungspflichten für die Sharing Economy anzuwenden. Besonders Plattformen, die nur als Vermittler zwischen Konsumenten und Anbietern einer Dienstleistung wie Beförderung oder Übernachtung auftreten, sollten dadurch nicht belastet werden. Absolute Verbote einer Tätigkeit sollten «das letzte Mittel bleiben».
Grundsätzliches Lob kam auch von der SPD-Europaabgeordneten Evelyne Gebhardt. Allerdings warnte sie davor, Errungenschaften im Sozial- und Konsumentenschutz «im Namen der Digitalisierung aufs Spiel» zu setzen. Bestimmte Modelle der Sharing Economy würden aber genau da ansetzen. (sda)

