19.02.2019

Cyberkriminalität

Luzerner Staatsanwaltschaft will aufrüsten

Die Behörde will Cyberkriminelle nicht mehr laufen lassen müssen, weil diese schwer aufzuspüren sind. Die Entwicklung der Cyberkriminalität sei besorgniserregend, sagte Oberstaatsanwalt Daniel Burri an der Jahresmedienkonferenz in Luzern.
Cyberkriminalität: Luzerner Staatsanwaltschaft will aufrüsten
Beschlagnahmte Waffen und gefährliche Gegenstände, die im Internet bestellt wurden, anlässlich der Jahresmedienkonferenz der Staatsanwaltschaft Luzern. (Bild: Keystone/Alexandra Wey)

Erstmals hat die Luzerner Staatsanwaltschaft für das vergangenen Jahr diejenigen Delikte extra statistisch ermittelt, die mit Hilfe der Informations- und Kommunikationstechnologien begangen wurden. Sie kam auf 469 Fälle. 310 von diesen – genau zwei Drittel – wurden sistiert, weil die Täter nicht ermittelt werden konnten. Dies sei unbefriedigend, sagte Oberstaatsanwalt Daniel Burri am Dienstag an der Jahresmedienkonferenz der Luzerner Staatsanwaltschaft.

Burri ist überzeugt, dass mit der Digitalisierung auch die Cyberkriminalität zunehmen werde. Die Entwicklung sei besorgniserregend, sagte er. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten einen Schritt vorwärts machen, damit Luzern nicht von der Cyberkriminalität überrollt werde.

Der Oberstaatsanwalt will zusammen mit der Kriminalpolizei ein entsprechendes Projekt starten und bis im Herbst dem Luzerner Regierungsrat den Bedarf aufzeigen. «Wir brauchen mehr Mittel und Möglichkeiten», sagte Burri. «Das kostet Geld.»

Präventive Wirkung

Burri schwebt vor, künftig spezialisierte Staatsanwälte auf die Cyberkriminellen anzusetzen. Die personellen Ressourcen sollen verstärkt und die Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei ausgebaut werden. Handlungsbedarf sieht Burri aber auch bei der Infrastruktur. Die Spezialisten bräuchten Büros sowie die nötige Hard- und Software.

Burri erklärte, dass es auch in Zukunft Fälle geben werde, bei denen die Täter nicht eruiert werden könnten. Er erhofft sich aber auch eine präventive Wirkung, wenn sich herumspreche, dass die Luzerner Behörden bei der Cyberkriminalität aktiv seien.

Bei rund 90 Prozent der unter die Cyberkriminalität fallenden Delikte geht es um Vermögensdelikte. Betrüger schreiben etwa im Internet Wohnungen oder Autos aus, die nicht existieren, und fordern von Interessenten Anzahlungen ein. Nur drei Prozent der Cyberkriminalität entfallen auf Pornografie.

Mehr komplexe Fälle

Insgesamt verzeichnete die Luzerner Staatsanwaltschaft 2018 48'426 neue Fälle, dies gegenüber 51'916 im Jahr 2017. Grund für diesen Rückgang von sieben Prozent sind gemäss der Behörde Übertretungen im Massengeschäft. Die Zahl grosser und komplexer Fälle sei angestiegen.

Unverändert fast 30'000 Fällen entfielen auf Delikte im Strassenverkehr. Die Zahl der Vermögensdelikte stieg um 17,5 Prozent auf 5449 Fälle. Bei den Betäubungsmittel wurden 1829 Fälle registriert, 21 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Delikte gegen Leib und Leben nahm um 11 Prozent auf 901 zu, diejenigen gegen die sexuelle Integrität um 22,5 Prozent auf 309. Die Zahlen für diese letzte Deliktsgruppe schwanken nach Angaben der Staatsanwaltschaft jeweils stark.

Nur ein kleiner Teil der Fälle, die die Staatsanwaltschaft behandelt, landen schliesslich vor einem Gericht. 2018 brachte die Staatsanwaltschaft 433 Fälle bei den Bezirksgerichten oder dem Kriminalgericht zur Anklage. Mehr als 37'000 Fälle wurden mit Strafbefehlen erledigt.

Folgenreiche Waffenimporte

Auch Strafbefehle können einschneidende Konsequenzen haben. Oberstaatsanwalt Burri erklärte, dass oft gerade Jugendliche ohne kriminelle Absichten via Internet im Ausland ein Schmetterlingsmesser, einen Elektroschocker oder eine andere Waffe bestellten, für deren Einfuhr eine Bewilligung nötig sei. Der Zoll stellt diese Importe sicher und leitet den Fall an die Staatsanwaltschaft weiter.

2018 gab es 58 solcher Fälle, im laufenden Jahr waren es bereits 30. Die Besteller erhalten statt der Waffe einen Strafbefehl. Die Folge: eine Geldstrafe, eine Busse und das Tragen der Untersuchungskosten. Dazu kommt ein Eintrag ins Strafregister. Gerade bei Jugendlichen könne ein solcher einschneidend sein, sagte Burri. (sda/as)



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